VwGH stellt klar: umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt auch dann vor, wenn die Transportverantwortlichkeit zwischen Lieferant und Abnehmer geteilt ist („gebrochene“ Beförderung).
Stand: 14. Juli 2017Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte jüngst zu entscheiden, ob in Fällen, in denen die Transportverantwortlichkeit für den Liefergegenstand zwischen Lieferant und Abnehmer geteilt ist, zwei umsatzsteuerlich getrennte Vorgänge oder eine einheitliche Lieferung vorliegen. Die Entscheidung des VwGH, dass auch „gebrochene“ Beförderungen als einheitliche Warenlieferung anzusehen sind, führt zu Erleichterungen in der USt-Praxis. Beitrag lesen