Die Zahlungsfähigkeit ist das Fundament eines jeden erfolgreichen Unternehmens. Eine rollierende kurz- und mittelfristige Planung gibt den nötigen Einblick in wesentliche, künftige Zahlungsflüsse und zeigt vorausschauend wichtige Steuerungsmöglichkeiten auf. Ein aktives Management gewährleistet durch treffsichere Maßnahmen die Liquidität. Einen Einblick in die praxisorientierte Implementierung in jedem Unternehmen finden Sie im Beitrag.
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Bei Einkünften, die der Lohnsteuer unterliegen, gibt es drei Formen der Veranlagung. Die Pflichtveranlagung ist zwingend vorzunehmen, wenn neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (z.B. aus Vermietung) bezogen werden, die 730 Euro übersteigen. Die Freiwillige Veranlagung kann bis zum Ablauf von fünf Jahren von Arbeitnehmer:innen beantragt werden, um bis dato unberücksichtigte Abzugsposten geltend zu machen. Die antragslose Veranlagung führt das Finanzamt automatisch durch.
Die Übergabe eines Betriebs auf die nächste Generation ist für die Beteiligten häufig eine große Herausforderung. Neben betriebswirtschaftlichen und zivilrechtlichen sind auch steuerrechtliche Überlegungen von besonderer Bedeutung. Um die Übergabe steuerlich möglichst attraktiv zu gestalten sind eine frühzeitige Planung sowie sorgfältige Prüfung der individuellen Situation empfehlenswert. Ausgewählte wichtige Punkte haben wir für Sie dargestellt.
Ob die Förderung der Allgemeinheit und damit die Gemeinnützigkeit bei einem die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmendem Verein tatsächlich gegeben ist, sollte generell und auch im Vorfeld eines Antrags auf Spendenbegünstigung geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch die Statuten hinsichtlich begünstigungsschädlicher Bestimmungen zu evaluieren. Mit detaillierten Überprüfungen durch die Finanzverwaltung ist zu rechnen.
Für viele Unternehmer:innen, abhängig von der Branche und dem Umsatz (bis max. € 700.000 pro Jahr), sieht das Steuerrecht das Wahlrecht zur pauschalen Gewinnermittlung vor. Es macht Sinn, durch eine Vorteilhaftigkeitsrechnung zu prüfen, ob sich die Inanspruchnahme dieses Wahlrechtes in Hinblick auf eine geringere Steuerlast lohnt. Dies ist aktuell auch deshalb empfehlenswert, weil die Basispauschalierung lt. Regierungsprogramm ab 2025 erhöht werden soll.
Der VwGH hat in einer aktuellen Entscheidung erneut bestätigt, dass Gewinnausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafter:innen - unabhängig von ihrer Höhe - in die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung mit einfließen, sofern daneben noch ein weiterer Geschäftsführerbezug vorliegt. Offen lässt der VwGH die Frage, ob eine Versicherungspflicht auch dann besteht, wenn kein Geschäftsführerbezug vorliegt und nur Gewinnausschüttungen empfangen werden.
Werden gebuchte Hotelzimmer kurzfristig storniert oder ohne vorherige Stornierung nicht in Anspruch genommen (sog. „No-Shows“), werden idR Stornogebühren fällig bzw. die nicht in Anspruch genommenen Zimmer in Rechnung gestellt. Abhängig vom Grad der bereits erfolgten Leistungserbringung seitens des Tourismusunternehmens wird bei der in Rechnung Stellung des ungenützten Zimmers Umsatzsteuer fällig oder nicht. Wir haben die Details zusammengefasst.
Substanzielle Erhöhungen der Personalkosten durch kollektivvertragliche Anpassungen sowie Neuregelungen zur Einstufung und Vordienstzeitenanrechnung erfordern in der Gastronomie und Hotellerie mehr denn je eine präzise Kalkulation und optimale Personaleinsatzplanung. Gestaltungsmöglichkeit liegt in der Durchrechnung der Arbeitszeit der Dienstnehmer:innen, womit flexibel auf Schwankungen in der Gästefrequenz reagiert werden kann. Wichtige Details sind zu beachten.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in der Fahrtkostenersatzverordnung, der Kilometergeldverordnung und in der Sachbezugswerte-Verordnung die Regelungen für 2025 festgelegt. Wir haben die Details kompakt für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie beim Kilometergeld die ausdrücklich in der Kilometergeld-Verordnung geregelte Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches zum Nachweis der betrieblichen Fahrten.
Seit 2022 ist es möglich, dass Unternehmer:innen einen fiktiven Unternehmerlohn bei der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie ansetzen. Mit Anpassung der Forschungsprämienverordnung wurde der Stundensatz von 45 auf 50 Euro angehoben. Der jährliche Höchstbetrag des fiktiven Unternehmerlohns beträgt 86.000 Euro.
Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seiner Rechtsprechung darauf, dass es im Falle einer vorzeitigen Beendigung einer Vermietung für die Annahme einer Einkunftsquelle entscheidend darauf ankommt, ob die Vermietung von vornherein auf einen Zeitraum bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses geplant war.
Das Bundesfinanzgericht bestätigte kürzlich die schon bisher verbreitete Rechtsmeinung, dass die Veräußerung einer Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz darstellt.
Immer wieder wird im Rahmen einer GPLB-Prüfung beanstandet, dass angeforderte Lohnunterlagen unvollständig oder nicht korrekt geführt sind. Letztlich verantwortlich hierfür sind die Leitungsorgane (Vorstand, Geschäftsführung, Vereinsführung, etc.). Um Strafen zu vermeiden, empfehlen wir, nachfolgende Unterlagen stets vollständig und korrekt zu führen.
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