Ab dem 1.1.2025 wird der Dienstgeberbeitrag von 3,9% auf 3,7% herabgesetzt. Bereits ab 1.1.2023 ist es allerdings möglich, den verringerten Satz für 2023 und 2024 anzuwenden, wenn es dafür entweder eine lohngestaltende Vorschrift (z.B. Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) gibt oder es innerbetrieblich für alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen von Dienstnehmern festgelegt wird. Dabei ist eine zwingende Formvorschrift (z.B. interner, unterfertigter Aktenvermerk) zeitgerecht erforderlich!!