Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft soll, zeitlich befristet zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 der Investitionsfreibetrag (IFB) von 10% auf 20% (für Öko-Investments von 15% auf 22%) verdoppelt werden. Die konkrete Gesetzwerdung bleibt zwar noch abzuwarten, die liegen jedoch bereits im Entwurf vor. Auf Basis dieser Informationen soll für Unternehmer:innen, die den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen können, überprüft werden, inwieweit es für im Jahr 2025 geplante Investitionen steuerlich günstiger ist, den erhöhten IFB oder den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen. Planen Sie die zeitliche Anschaffung bzw. Inbetriebnahme jedenfalls klug!