Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasserschäden und Erdrutschungen, weist das Bundesministerium für Finanzen auf abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können. Dazu zählen etwa die Verlängerung von Fristen, Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen, Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter etc.