Steuerbetrug / Sozialbetrug: Der Gesetzgeber hat nachgeschärft und intensiviert die Bekämpfung von Scheinunternehmen. Hüten Sie sich vor unseriösen Geschäftspartnern und deren Praktiken.
Stand: 11. September 2024Der Gesetzgeber setzt den Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialbetrug fort. Konkret: Wer für abgabenrechtlich zu führende Bücher Belege verfälscht oder falsche Belege herstellt oder verwendet, um einen Geschäftsvorgang vorzutäuschen, macht sich eines Steuerbetrugs strafbar. Im Bereich des Sozialbetrugs kommt es ab 1.9.2024 auch dann zu einer Eintragung in die Sozialbetrugsdatenbank, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens z.B. wegen des Straftatbestands „Betrug“ ermittelt wird und sich dabei eine Verkürzung von Beiträgen/Zuschlägen ergibt oder ein Unternehmen „nur" unter Scheinunternehmensverdacht steht. Sorgen Sie vor, damit Sie nicht in Betrugsfälle von Scheinunternehmen hineingezogen werden. Beitrag lesen