Die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II (wir haben am 18.10.2023 berichtet) endete am 2.11.2023. Die individuell zugewiesenen rund 3-wöchigen Zeiträume für die tatsächliche Antragstellung liegen in einem knappen Zeitfenster zwischen 9.11. und 7.12.2023 (lt. aws fallweise auch danach). Zeitgleich mit dem Start der formalen Antragstellung wurde ein Entwurf der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss II am 8.11.2023 veröffentlicht. Diese Richtlinie gilt vorbehaltlich des nationalen Einvernehmens und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission - Änderungen sind vorbehalten. Die finale Richtlinie wird nach der in Aussicht gestellten beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und dem nationalen Einvernehmen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: der insgesamt vorgesehene Antragszeitraum bis 7. Dezember 2023 ist – insbesondere mangels Vorliegen der finalen Richtlinie – kurz (bedingt durch die Fristen im europäischen Beihilferahmen). Für die Antragstellung ist die Einbindung eines externen Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers / Bilanzbuchhalters erforderlich. Kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu, damit wir Sie im Antragstellungsprozess und bei den Feststellungleistungen gewohnt fachkundig und zeitgerecht unterstützen können.