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Steuer-News | Unternehmer-News

Erstes BFG-Erkenntnis zur neuen Finanzordnungswidrigkeit „Verwendung verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege" und dessen Folgen

Stand: 3. September 2026
Das Bundesfinanzgericht (BFG) setzte sich erstmals ausführlich mit der seit 2024 geltenden Bestimmung des § 51b Finanzstrafgesetz (FinStrG) auseinander und stellte klar, dass die Verwendung verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege ein eigenständiges Finanzvergehen neben einer Abgabenhinterziehung darstellt und die beiden Delikte somit jeweils für sich bestraft werden können. Weiters wurde die Verwendung solcher Belege als Dauerdelikt qualifiziert, was insbesondere Auswirkungen auf die Verjährung dieser Finanzordnungswidrigkeit hat. Beitrag lesen

Sachbezug für E-KFZ ab 1.1.2027

Stand: 3. September 2026

Im Zuge des Doppelbudgets 2027–2028 wurde neben den umfassenden steuerlichen Maßnahmen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 (wir haben ausführlich berichtet) auch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung beschlossen. Diese sieht vor, dass ab dem Jahr 2027 auch für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Fahrzeugen mit einem CO2- Ausstoß von 0 (E-Fahrzeuge) ein monatlicher Sachbezug anzusetzen ist.

Für Unternehmer:innen kann sich infolge des neuen Sachbezugs für E-Kfz Handlungsbedarf bis 31.12.2026 ergeben, als nunmehr in der Personalverrechnung verbindlich zugeordnet werden muss, wer ab 1.1.2027 firmeneigene E-Autos (bisher Sachbezug null) tatsächlich privat nutzt.

Sollten Sie diesbezüglich Handlungsbedarf haben, kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu. Unsere Berater:innen freuen sich auf Sie an unseren 35 österreichweiten Standorten. 

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Registrierkasse: Elektronischer Beleg und digitale Belegmitnahme ab 1.10.2026

Stand: 3. September 2026
Mit 1. Oktober 2026 tritt die Erleichterung bei der elektronischen Belegerteilung im Zusammenhang mit der Registrierkasse in Kraft. Die Änderung in § 132a Bundesabgabenordnung (BAO) enthält einerseits eine Erleichterung in Bezug auf die elektronische Belegerteilung für die Unternehmerinnen und Unternehmer, andererseits wird das Recht der Leistungsempfängerinnen oder Leistungsempfänger auf einen Papierbeleg eingeräumt. Beitrag lesen

Wichtige Termine im September 2026

Stand: 3. September 2026
Wir haben für Sie wichtige Agenden kompakt zusammengefasst, die Unternehmer:innen mit Deadline 30. September 2026 vorausschauend im Auge haben sollten: Rückwirkende Umgründung, EU-Vorsteuerrückerstattung, Vermeidung Anspruchszinsen, Herabsetzung ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen, Jahresabschluss einreichen. Beitrag lesen

Führungswechsel bei LBG Österreich: Heinz Harb übergibt nach 25 Jahren den Vorsitz der Geschäftsführung an Andreas Unger

Stand: 1. September 2026
Wien (OTS) – Mit 1. September 2026 übernimmt Dr. Andreas Unger (51) den Vorsitz der Geschäftsführung der LBG Österreich Gruppe. Er folgt auf Mag. Heinz Harb (62), der das Unternehmen nach 25 Jahren erfolgreicher Gesamtverantwortung in einer hervorragenden Marktposition mit einer starken wirtschaftlichen Performance übergibt. Gemeinsam mit Ing. Dr. Thomas Klikovics (48) als langjähriges Mitglied der Geschäftsführung stellt das neue Führungsteam die Weichen für die Zukunft von LBG Österreich als eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen des Landes. Beitrag lesen

Ausschüttungsfiktion für Gesellschafter-Verrechnungskonten

Stand: 22. Juli 2026
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht die Einführung eines neuen § 8 Abs. 2a KStG betreffend Gesellschafter-Verrechnungskonten vor. Künftig gilt für auf einem Verrechnungskonto ausgewiesene Forderungen der Gesellschaft gegenüber ihrem unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafter, der eine natürliche Person ist, der Grundsatz, dass diese Forderungen bis zum Ablauf des Bilanzstichtages der Gesellschaft ausgeglichen oder in eine fremdübliche (verzinste) Darlehensforderung umgewandelt werden müssen. Erfolgt bis spätestens zum Ablauf des Bilanzstichtages der Gesellschaft kein Ausgleich der Verrechnungsforderungen und auch keine Umwandlung in fremdübliche Darlehensforderungen, unterliegen die ausgewiesenen Beträge einer Ausschüttungsfiktion und folglich der Kapitalertragsteuer. Beitrag lesen

Erhöhung der Immobilienertragsteuer bei Altvermögen

Stand: 22. Juli 2026
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht eine Anhebung der Steuerbelastung bei der Veräußerung von Altvermögen vor. Betroffen sind Grundstücke, die im Wesentlichen vor 1.4.2002 erworben wurden. Grundstücke umfassen insbesondere bebaute und unbebaute Liegenschaften, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Zinshäuser, aber auch landwirtschaftliche Grundstücke wie Weingärten, Wald und Wiesen. Der nominelle Steuersatz von 30 % bleibt unverändert; die Erhöhung wird durch eine Anpassung der Pauschalbeträge für die Anschaffungskosten des Altvermögens in § 30 Abs. 4 EStG umgesetzt. Beitrag lesen

Temporäre Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags

Stand: 22. Juli 2026

Bei der Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags wird der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter für Wirtschaftsjahre, die im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen, auf Realinvestitionen gemäß § 10 Abs. 3 Z 1 EStG eingeschränkt. Investitionen in Wertpapiere – einschließlich Bundesschatz – berechtigen in diesem Zeitraum nicht zur Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags.

Somit besteht für Wirtschaftsjahre, die noch im Jahr 2026 beginnen, vorerst letztmals die Möglichkeit, begünstigte Wertpapiere zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags anzuschaffen.

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Einführung eines progressiven Körperschaftsteuertarifs ab 2028

Stand: 22. Juli 2026
Mit Wirkung ab 2028 wird ein progressiver Körperschaftsteuertarif eingeführt. Der grundsätzliche Steuersatz bleibt bei 23 %. Für Einkommensteile, die den Betrag von € 1 Million übersteigen, wird ein Steuersatz von 24 % angewendet. Der neue progressive Steuertarif gilt für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften. Bei beschränkt steuerpflichtigen inländischen Körperschaften (Körperschaften öffentlichen Rechts, gemeinnützige Körperschaften) verbleibt der Steuersatz bei 23 %. Beitrag lesen

LBG Österreich sagt Danke – Erhard Lausegger beendet nach 24 Jahren seine Tätigkeit in der Geschäftsführung und bleibt dem Unternehmen als Gesellschafter verbunden

Stand: 22. Juli 2026

200 Unternehmer:innen und Gäste aus Wirtschaft und Politik
feierten im „aiola im Schloss“ in Graz

Nach 24 Jahren in der Geschäftsführung beendet Univ.-Lekt. Mag. Erhard Lausegger, beeideter Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, seine langjährige operative Tätigkeit mit Schwerpunkt im Süden Österreichs. Aus diesem besonderen Anlass lud LBG Österreich in die exklusive Event-Location „aiola im Schloss“ in Graz-St.Veit. 200 Unternehmer:innen, Kund:innen, langjährige Weggefährt:innen, Freunde, Kolleg:innen sowie Vertreter:innen aus Wirtschaft und Politik feierten und verbrachten mit uns einen stimmungsvollen Abend. Im Mittelpunkt standen die ausgezeichneten Geschäftsbeziehungen, die langjährig vertrauensvolle Zusammenarbeit und viele gemeinsame Erfolge.

 

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