Reminder: Antragsfrist für Verlustersatz II endet am 30.6.2022
Stand: 15. Juni 2022Der Verlustersatz sollte Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 ermöglichen und wurde mehrmals adaptiert und verlängert (wir haben umfassend informiert). Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Antragsfrist für den Verlustersatz II (Umsatzausfälle 1. Juli - 31. Dezember 2021) am 30. Juni 2022 endet. Bis 30. Juni 2022 haben Unternehmer/innen bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen noch Zeit, Umsatzausfälle von mindestens 50% im Zeitraum 1.7.-31.12.2021 geltend zu machen.