Fallfrist: Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2022 bis 30.6.2023 beantragen
Stand: 17. Mai 2023Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2022 in Drittländern angefallenen Vorsteuern läuft am 30.6.2023 aus. Zu Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Beitrag lesen