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Steuer-News | Unternehmer-News

Umfassende Verschärfungen im Finanzstrafgesetz seit 1.1.2026

Stand: 25. März 2026

Mit Ende des Jahres 2025 wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 im Nationalrat beschlossen, welches mit 1.1.2026 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den gewerbsmäßigen Abgabenbetrug weiter einzuschränken und Maßnahmen gegen Steuervermeidungspraktiken zu setzen. Besonders im Bereich des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) kommt es dadurch zu umfassenden Änderungen (wir haben berichtet, siehe „LBG Österreich – Aktuelles für die Unternehmenspraxis 2026“ vom 19.1.2026). Aufgrund der erheblichen Konsequenzen für Unternehmer:innen haben wir das Wichtigste im nachstehenden Beitrag nochmals kompakt für Sie zusammengefasst.

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Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Lohnabgabenprüfung – Worauf Sie vorausschauend achten sollten

Stand: 25. März 2026

Im Rahmen einer GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnab­gaben und Beiträge) stellt die Behörde die Einhaltung der Melde-, Versicherungs- und Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung und der Betrieblichen Mitarbei­tervorsorge sowie die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer und lohnabhängigen Abgaben und Beiträge sicher. Feststellungen über Verfehlungen im Rahmen einer GPLB können schnell zu einer signifikanten finanzi­ellen Belastung werden, wenn Abgaben und Beiträge, die sonst über viele Monate zu zahlen gewesen wären (ein Prüfungszeitraum erstreckt sich meist über 2 bis 3 Jahre), auf einmal nachgefordert und fällig werden. Bei vorsätzlichem Zuwiderhandeln (Nichtmeldungen oder Nichtabfuhr von Abgaben und Beiträgen) stehen darüber hinaus verwaltungs-, finanz- und allgemei­ne strafrechtliche Konsequenzen von mitunter hohen Strafzahlungen bis zur Haftstrafe der verantwortlichen Personen im Raum. Mit sorgfältigen Aufzeichnungen und einer ordnungs­gemäß geführten Lohnverrechnung kann diesem Risiko vorgebeugt werden. Wir haben aus der Prüfungspraxis aktuelle Prüfungsschwerpunkte und „Dauerbrenner“ für Sie zusammengefasst, die Sie kennen und vorausschauend beachten sollten.

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Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten –
Stichtag 30. April 2026

Stand: 25. März 2026
Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten unterliegen einer gesonderten Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Betriebsführerinnen und Betriebsführer, die auch land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten verrichten, müssen die daraus erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen bis spätestens 30. April des folgenden Jahres an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden. Erfolgt die Meldung der aus den ausgeübten Nebentätigkeiten erzielten Einnahmen nicht fristgerecht, wird ein Beitragszuschlag im Ausmaß von 5 % des gesamten nachzuzahlenden Beitrags vorgeschrieben. Neu ist seit dem Beitragsjahr 2025 die Möglichkeit, Beitragsgrundlagen Angehörigen zuzurechnen. Details im nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

Vereinfachungen bei der Registrierkasse und der digitalen Belegerteilung

Stand: 25. März 2026

Mit Ende 2025 wurden noch wesentliche Vereinfachungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Registrierkassen und der digitalen Belegerteilung beschlossen (wir haben berichtet, siehe „LBG Österreich – Aktuelles für die Unternehmenspraxis 2026“ vom 19.1.2026). Wir haben für Sie als Reminder die Änderungen zur „Kalte-Hände-Regelung“ (seit 1.1.2026) und zur digitalen Belegerteilung (ab 1.10.2026) im nachfolgenden Beitrag nochmals kompakt aufbereitet.

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LBG Oberösterreich erweitert Führungskreis: Roland Kneil wurde zum Prokuristen und Salary-Partner bestellt

Stand: 25. März 2026
LBG Österreich: Wir wachsen erfolgreich und haben unseren Führungskreis erweitert. Roland Kneil, LL.M., Steuerberater und Unternehmensberater, wurde zum Prokuristen und Salary-Partner bestellt. Beitrag lesen

Aus unserer Beratungspraxis – 10 Anlassfälle, wann Sie über einen Rechtsformwechsel nachdenken sollten

Stand: 19. Februar 2026

Die Wahl der optimalen Rechtsform ist eine, nicht nur am Beginn der geschäftlichen Tätigkeit, wesentliche Entscheidung für jede/n Unternehmer:in. In nahezu jedem Unternehmen ändern sich im Lauf der Zeit die Rahmenbedingungen. Daher ist es wichtig, eine einmal getroffene Rechtsformentscheidung aus steuerlichen, sozialversicherungs-, haftungs-, und gesellschaftsrechtlichen oder auch aus wirtschaftlichen Gründen jedenfalls von Zeit zu Zeit zu hinterfragen. Wir haben aus unserer Beratungspraxis 10 konkrete Anlassfälle ausgewählt, wann ein Rechtsformwechsel sinnvoll sein kann.

Bitte vereinbaren Sie Ihre persönliche Besprechung mit uns – Wir freuen uns auf Sie an unseren 35 österreichweiten Standorten in 8 Bundesländern.

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Grenzüberschreitendes Homeoffice: Neuerungen im Zusammenhang mit der Begründung einer Betriebsstätte

Stand: 19. Februar 2026
Werden Arbeitnehmer:innen grenzüberschreitend für eine Arbeitgeberin bzw. für einen Arbeitgeber im ausländischen Homeoffice tätig, so stellt sich dabei die Frage, ob durch diese Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice eine ertragsteuerliche Betriebsstätte für den Arbeitgeber im Ausland begründet wird. Viele Staaten, wie auch Österreich, folgen diesbezüglich den Aussagen der OECD zur Auslegung des Betriebsstättenbegriffs. Die OECD hat jüngst ihre Leitlinien zur Begründung von Homeoffice-Betriebsstätten präzisiert und den Musterkommentar zum OECD-Musterabkommen aktualisiert. Das BMF hat die Aktualisierung aufgegriffen und die vollumfassende Umsetzung in Österreich bestätigt. Details im nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

Forschungsprämie – Nur steuerliche Betriebsausgaben bilden die Bemessungsgrundlage

Stand: 19. Februar 2026
Die Forschungsprämien-Verordnung (FoPV) wurde umfassend novelliert, da der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im September 2025 ausgesprochen hatte, dass auch Aufwendungen, die unter ein einkommensteuerliches Abzugsverbot fallen (z.B. „Managergehälter“ über 500.000 Euro pro Jahr), zur Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie gehören. Die nunmehr novellierte Fassung der Verordnung knüpft ausdrücklich an die steuerliche Gewinnermittlung an, sodass grundsätzlich nur steuerliche Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie bilden können und daher auch die steuerlichen Abzugsverbote wieder für die Forschungsprämie gelten. Details im nachstehenden Beitrag Beitrag lesen

Vereine: Meldepflicht des Freiwilligenpauschales bis Ende Februar beachten

Stand: 19. Februar 2026
Gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Körperschaften des Privatrechts (z.B. gemeinnützige Vereine) sowie anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können ein sogenanntes „Freiwilligenpauschale“ an Freiwillige für ehrenamtliche Tätigkeiten ausbezahlen. Dieses ist beim Freiwilligen unter bestimmten Vorrausetzungen einkommensteuerbefreit. Bis Ende Februar 2026 müssen Körperschaften bzw. Vereine die im Jahr 2025 ausbezahlten und einen bestimmten Betrag übersteigenden Auszahlungen dem Finanzamt melden. Beitrag lesen

Wichtige Termine im Februar und März 2026

Stand: 19. Februar 2026
Im Februar und März sind für Unternehmer:innen eine Reihe von zusätzlichen Meldefristen zu beachten. Damit Sie keine Frist übersehen, haben wir für Sie eine Übersicht der Fristen und Meldungen (Jahreslohnzettel, pauschale Reiseaufwandentschädigungen für Sportler und Betreuer, Zahlungen aus freien Dienstverhältnissen, Auslandszahlungen, Sonderausgabenabzug Spenden, Entscheidung bezüglich monatlicher oder vierteljährlicher UVA) kompakt zusammengefasst. Beitrag lesen