Judikatur: VwGH zum Hälftesteuersatz für die Pensionsabfindung bei Betriebsaufgabe des selbständigen GmbH-Geschäftsführers
Stand: 8. Oktober 2025Beendet der selbständige GmbH-Geschäftsführer, der Einkünfte nach § 22 Abs 2 Z 2 EStG 1988 erzielt, seine Betätigung, liegt in Bezug auf seinen Geschäftsführungsbetrieb eine Betriebsaufgabe vor. Daher ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln, weil der Geschäftsführer seine Einkünfte durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, und eine Aufgabebilanz zu erstellen. Strittig wurde, ob die Kapitalforderung aus der Abfindung der dem GmbH-Geschäftsführer zugesagten Betriebspension in der Aufgabebilanz auszuweisen war und ob damit auf diese Kapitalabfindung die Begünstigung des Hälftesteuersatzes (aus dem Titel „Gewinn aus der Betriebsaufgabe“) zur Anwendung kommen kann. Beitrag lesen