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Steuer-News | Unternehmer-News

Korridorpension: Strengere Zugangsregelung ab 2026

Stand: 24. Juli 2025
Ab 2026 wird das Zugangsalter für die Korridorpension innerhalb von zwei Jahren schrittweise von 62 Jahre auf 63 Jahre erhöht. Gleichzeitig werden die für die Korridorpension erforderlichen Versicherungsjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren schrittweise von bisher 40 auf künftig 42 Versicherungsjahre ausgeweitet. Die Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) sowie die Schwerarbeitsregelung sind davon nicht betroffen. Konkret erfolgt der schrittweise Übergang zur verschärften Regelung für die Korridorpension wie folgt: Beitrag lesen

Checkliste: Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt

Stand: 24. Juli 2025
Als Scheinunternehmen bezeichnet man Unternehmungen, welche in der Regel nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck betrieben werden, um Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder zu erschleichen oder ihre Auftraggeber:innen durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen. Auch in Österreich werden immer mehr Unternehmen Opfer von derartigen Scheinfirmen. Wir haben für Sie eine kompakte Checkliste mit relevanten Punkten erstellt, die Sie im Rahmen einer Auftragsvergabe stets prüfen sollten, um nicht selbst zur Haftung herangezogen zu werden oder Nachteile zu erleiden. Beitrag lesen

Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung vor der Ausbildung abschließen

Stand: 24. Juli 2025
Verpflichtet sich der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten und des während einer Ausbildung fortgezahlten Entgelts, muss nach ständiger Rechtsprechung des OGH darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht. Zweck der gesetzlichen Bestimmung ist, dem Arbeitnehmer Transparenz über die Bedingungen für den Rückersatz der Kosten seiner Ausbildung zu verschaffen. Ihm soll ersichtlich sein, auf welche Verpflichtungen er sich künftig einlässt, weil er nur so die finanzielle Tragweite der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in jenem Zeitraum ermessen kann, für den eine Kostentragungspflicht vereinbart wurde. Beitrag lesen

Vereine: Jährlichen Antrag auf Verlängerung der Spendenbegünstigung innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Rechnungsjahres nicht vergessen.

Stand: 24. Juli 2025
Spenden spielen für viele gemeinnützige Organisationen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung ihrer Tätigkeit. Um für potenzielle Unterstützer:innen attraktiver zu sein, kann es für einen Verein von Vorteil sein, als spendenbegünstigte Einrichtung anerkannt zu werden. Nur wenn eine Organisation spendenbegünstigt ist, können Zuwendungen an sie von Spender:innen steuerlich geltend gemacht werden. Für eine solche Spendenbegünstigung sind jedoch von der Organisation formelle Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere ist eine bereits bestehende Spendenbegünstigung jährlich zu verlängern – innerhalb von 9 Monaten nach dem Ende des Wirtschaftsjahres. Details dazu finden Sie im nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

LBG Österreich informiert: Wichtige steuerliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 und weitere aktuelle Gesetzesnovellen

Stand: 3. Juli 2025

Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde am 30. Juni 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt überwiegend mit 1. Juli 2025 in Kraft. Zu den steuerlichen Kernstücken des Gesetzespakets zählt die Reform der Anteilsvereinigung bei der Grunderwerbsteuer, die Einführung eines Umwidmungszuschlags bei Grundstücksveräußerungen, die Ausweitung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale sowie Änderungen bei Privatstiftungen. Wir haben auf den nächsten Seiten wesentliche steuerliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 und weiterer aktueller Gesetzesnovellen kompakt für Sie zusammengefasst, damit Sie –  abhängig von Ihrer individuellen Situation – Entscheidungen treffen können. Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig auf uns zu, damit wir Sie bestmöglich beraten können.

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Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten bis 30.9.2025 beantragen.

Stand: 3. Juli 2025
Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2024 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2025. Die Anträge sind für in Österreich ansässige Unternehmer:innen über FinanzOnline in Österreich einzureichen. Dabei gilt es, die Vorsteuerabzugsfähigkeit nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Regelungen zu beachten. Aufgrund der länderspezifischen Besonderheiten, spezieller Formerfordernisse sowie ggf. der Prüfung hinsichtlich dem Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge), ist die Berücksichtigung einer gewissen Vorlaufzeit ratsam, zumal der 30.9.2025 eine Fallfrist ist, das heißt, später eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Wir haben die Eckpunkte kompakt für Sie zusammengefasst und geben Ihnen Praxistipps für eine reibungslose Antragstellung. Beitrag lesen

Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

Stand: 3. Juli 2025
Auch im Krankenstand haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entlohnung. Bei längeren Ausfallszeiten ist zu beachten, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber nur zeitlich beschränkt das Gehalt oder den Lohn während des Krankenstandes weiterzahlen muss. Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht der Fortzahlungsanspruch gegenüber der zuständigen Krankenversicherung, meistens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Beitrag lesen

Judikatur: Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Bauland und Grünland

Stand: 3. Juli 2025
Umgewidmetes Bauland bewirkt bei der pauschalen Besteuerung von Altvermögen eine höhere Besteuerungsgrundlage und unterliegt damit im Ergebnis einer höheren ImmoESt-Belastung als Grünland. Beitrag lesen

Judikatur: Verkauf von Grundstücken an die eigene GmbH

Stand: 3. Juli 2025
Die Grundstückseigentümerin verkaufte Grundstücke an ihre eigene GmbH zu einem Preis, der unter dem Verkehrswert lag. Strittig wurde die Berechnung der ImmoESt. Beitrag lesen

Judikatur: Liebhaberei bei vorzeitiger Beendigung der Vermietung

Stand: 3. Juli 2025
Die Vermietung ist dann keine Liebhaberei, wenn mit einer Prognoserechnung nachgewiesen wird, dass innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren (nunmehr 25 Jahren) ein Gesamteinnahmenüber-schuss zu erwarten ist. Ist ein Gesamteinnahmenüberschuss innerhalb von 20 Jahren zu erwarten, wird die Vermietung aber früher (vor Erzielung dieses Gesamterfolges) beendet, so liegt nur dann kei-ne Liebhaberei vor, wenn ursprünglich die Vermietung auf zumindest 20 Jahre geplant war und nur aufgrund unvorhergesehener Umstände vorzeitig beendet wurde. Beitrag lesen