Korridorpension: Strengere Zugangsregelung ab 2026
Stand: 24. Juli 2025Ab 2026 wird das Zugangsalter für die Korridorpension innerhalb von zwei Jahren schrittweise von 62 Jahre auf 63 Jahre erhöht. Gleichzeitig werden die für die Korridorpension erforderlichen Versicherungsjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren schrittweise von bisher 40 auf künftig 42 Versicherungsjahre ausgeweitet. Die Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) sowie die Schwerarbeitsregelung sind davon nicht betroffen. Konkret erfolgt der schrittweise Übergang zur verschärften Regelung für die Korridorpension wie folgt: Beitrag lesen