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Steuer-News | Unternehmer-News

Update zum Energiekostenzuschuss II: Antragstellung bis 7.12.2023 im zugewiesenen Zeitfenster, Veröffentlichung Richtlinien-Entwurf und erweiterte FAQs, Bestätigung von Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter erforderlich

Stand: 13. November 2023

Die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II (wir haben am 18.10.2023 berichtet) endete am 2.11.2023. Die individuell zugewiesenen rund 3-wöchigen Zeiträume für die tatsächliche Antragstellung liegen in einem knappen Zeitfenster zwischen 9.11. und 7.12.2023 (lt. aws fallweise auch danach). Zeitgleich mit dem Start der formalen Antragstellung wurde ein Entwurf der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss II am 8.11.2023 veröffentlicht. Diese Richtlinie gilt vorbehaltlich des nationalen Einvernehmens und der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission - Änderungen sind vorbehalten. Die finale Richtlinie wird nach der in Aussicht gestellten beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und dem nationalen Einvernehmen veröffentlicht.

Bitte beachten Sie: der insgesamt vorgesehene Antragszeitraum bis 7. Dezember 2023 ist – insbesondere mangels Vorliegen der finalen Richtlinie – kurz (bedingt durch die Fristen im europäischen Beihilferahmen). Für die Antragstellung ist die Einbindung eines externen Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers / Bilanzbuchhalters erforderlich. Kommen Sie bitte zeitnah auf uns zu, damit wir Sie im Antragstellungsprozess und bei den Feststellungleistungen gewohnt fachkundig und zeitgerecht unterstützen können.

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LBG Österreich unterstützt die "Weihnachtshilfe für Kinder in Not" des Österreichischen "Hilfswerk International"

Stand: 13. November 2023

Anstelle von Weihnachtsgeschenken unterstützt LBG Österreich auch dieses Jahr als langjähriger und verlässlicher Partner des Österreichischen "Hilfswerk International" die "Weihnachtshilfe für Kinder in Not" mit einer namhaften Spende. Wir fördern damit wichtige Hilfsprojekte in Krisensituationen, bei denen Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Ausbildung im Vordergrund stehen, um Menschen Hoffnung und Unterstützung zu geben. Gleichzeitig wünschen wir allen Hilfswerk-Mitarbeiter:innen in Österreich und in den weltweiten Partnerländern viel Kraft und Erfolg bei ihrer wichtigen humanitären Arbeit.

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Energiekostenzuschuss II: Verpflichtende Voranmeldung bis 2.11.2023 (first come, first serve). Danach Antragstellung ab 9. November 2023.

Stand: 18. Oktober 2023

Die verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II hat gestartet und läuft bis 2.11.2023. Die Möglichkeit zur eigentlichen Antragstellung startet voraussichtlich am 9. November 2023 und muss – wie bereits beim Energiekostenzuschuss I –  im nach der Voranmeldung zugewiesenen Zeitfenster erfolgen.

Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie für die verpflichtende Voranmeldung benötigen und stellen Ihnen die derzeit verfügbaren Basisinformationen zum Energiekostenzuschuss II zur Verfügung. Die entsprechende Richtlinie ist noch in Ausarbeitung, die finale Ausgestaltung der Förderparameter bleibt abzuwarten. Im Zuge der Entscheidung, ob ein Energiekostenzuschuss II beantragt wird, werden insbesondere auch die mit dem Energiekostenzuschuss II nunmehr verbundene neue Dividendenausschüttungsbeschränkung und auch die Bonusauszahlungsbeschränkung sowie weitere getroffene Restriktionen besonders zu beachten sein.

 

 

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Reminder: ID Austria löst die Handysignatur ab. Neuer Stichtag ist der 5. Dezember 2023

Stand: 18. Oktober 2023

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber:innen sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen, berechtigte Mitarbeiter:innen im Unternehmen, u.ä.), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, zwingend erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden.

Die Ablöse der Handysignatur durch die ID Austria als neuer elektronischer Identitätsnachweis sollte bereits im Juli 2023 erfolgen (wir haben berichtet). Neuer Stichtag für die Ablöse der Handysignatur ist nun der 5. Dezember 2023. Um das gesamte Angebot der digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft weiterhin nutzen zu können, raten wir, den Umstieg auf die ID Austria – falls nicht schon erfolgt – rasch nachzuholen. Ein praktischer Zugang: Hat man früher einmal mit der rechten oder linken Hand durch Unterschrift seine Berechtigung nachgewiesen, dann verwendet man heute schon in vielen Fällen die digitale Handy-Signatur und spätestens ab 5. Dezember 2023 bei ausgewählten e-Services verpflichtend die deutlich sicherere ID-Austria (eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Handy-Signatur mit sms-Tan) als künftige, persönliche digitale Identifikation. 

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Investieren 2023 oder 2024 – Wann ist aus steuerlicher Sicht der richtige Zeitpunkt, damit sich's wirtschaftlich rechnet?

Stand: 6. Oktober 2023
Eine Investition im Unternehmen macht dann Sinn, wenn sie sich auch wirtschaftlich rechnet. Bei dieser Kalkulation müssen natürlich auch die Auswirkungen auf die Steuerlast berücksichtigt werden. Daher: soll noch dieses Jahr investiert werden oder macht es aus steuerlichen Gründen Sinn, die Investition ins Jahr 2024 zu schieben? Wir haben eine kompakte Übersicht für Sie erstellt, was es zu berücksichtigen gilt. Gerne beraten wir Sie bei Investitionsentscheidungen – wirtschaftlich und steuerlich. Beitrag lesen

Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Stand: 6. Oktober 2023
Immer wieder wird im Rahmen einer GPLB-Prüfung (Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) beanstandet, dass angeforderte Lohnunterlagen unvollständig oder nicht korrekt geführt sind. Letztlich verantwortlich hierfür sind die Leitungsorgane (Vorstand, Geschäftsführung, Vereinsführung, etc.). Um Strafen zu vermeiden, empfehlen wir, nachfolgende Unterlagen stets vollständig und korrekt zu führen. Beitrag lesen

Neuerungen im Gesellschaftsrecht: Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung, Mindest-KöSt, Flexible Kapitalgesellschaft

Stand: 6. Oktober 2023
Aufgrund der steigenden Popularität von Start-Up Unternehmen und der mangelhaften Flexibilität des derzeitigen Gesellschaftsrechts, hat der Gesetzgeber eine Start-Up-Offensive für das Gesellschaftsrecht angekündigt. Darunter fällt z.B. die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, die Herabsetzung des Mindeststammkapitals für GmbHs sowie steuerlich attraktive Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Beitrag lesen

Zuschüsse für Strom und Gas

Stand: 6. Oktober 2023
Viele Unternehmen sind von den (noch) hohen Energiekosten belastet. Um Abhilfe für diese nicht vorhersehbare explosionsartige Kostensteigerung zu schaffen, hat der Gesetzgeber diverse Entlastungen vorgesehen (wir haben über die Energiekostenzuschüsse umfassend berichtet). Um Sie weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden zu halten, fassen wir die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammen. Beitrag lesen

BMF-Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Stand: 6. Oktober 2023
Aufgrund des aktuellen BMF-Erlasses vom 14. September 2023 gilt ab 20. September 2023 ein einheitlicher Zinssatz von 5,88 % für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Beitrag lesen

LBG Niederösterreich: Neue Büroräumlichkeiten am LBG-Standort Wr. Neustadt im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald

Stand: 6. Oktober 2023
Viele langjährige und neue Kunden, vielfältige Aufträge und ein tolles, wachsendes Team in Wr. Neustadt brachten es mit sich, dass wir mehr Platz brauchen. Unsere neuen Büroräumlichkeiten im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald sind modern, lichtdurchflutet und klimafit. Wir danken allen Kunden und Geschäftspartnern, die zahlreich unserer Einladung zur Eröffnung gefolgt sind. Beitrag lesen