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Steuer-News | Unternehmer-News

LBG Kärnten erweitert Führungskreis: Angelika Buchleitner wurde zur Prokuristin und Salary-Partnerin bestellt

Stand: 23. Oktober 2024
LBG Österreich: Wir wachsen erfolgreich und haben unseren Führungskreis erweitert. Angelika Buchleitner, MA, Steuerberaterin und Unternehmensberaterin, wurde zur Prokuristin und Salary-Partnerin bestellt. Beitrag lesen

Emissionszertifikatehandelsgesetz: Finanzielle Entlastung für energieintensive Betriebe und Carbon Leakage. Die Antragsfrist für die Jahre 2022 und 2023 läuft von 1.10. - 30.11.2024.

Stand: 3. September 2024
Das Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen (Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 – NEHG 2022) wurde in einigen Punkten geändert. Insbesondere wurden die Entlastungsmaßnahmen neu geregelt. Energieintensive Betriebe können nunmehr zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit, aber auch zur Vermeidung von Carbon Leakage oder zur Vermeidung von besonderen Härtefällen, einen Antrag auf Entlastung stellen. Die Antragsfrist für die Jahre 2022 und 2023 läuft von 1.10.2024 - 30.11.2024. Wir haben die Details zu den Voraussetzungen, zur Höhe und zur Antragstellung für Sie kompakt zusammengefasst und empfehlen jedenfalls, zeitgerecht zu beurteilen, ob Ihr Unternehmen oder ein Teilbetrieb unter die Definition eines energieintensiven Betriebes fällt und somit antragsberechtigt ist. Beitrag lesen

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Vermeidung der Nachversteuerung bei Unternehmensübertragungen

Stand: 1. Oktober 2024
Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes einen Gewinnfreibetrag (bestehend aus Grundfreibetrag und investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) geltend machen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen mögliche Gestaltungen zur Vermeidung einer Nachversteuerung des Gewinnfreibetrags bei Unternehmensübertragungen aufzeigen. Details dazu im nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

Herausnahme von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften in das Eigentum eines Gesellschafters

Stand: 1. Oktober 2024
Nachdem das Abgabenänderungsgesetz 2023 eine Regelung für die Einlage von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften getroffen hat, wurde nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 der umgekehrte Vorgang, also die Übertragung von Gegenständen aus dem Vermögen der Personengesellschaft in das Eigentum eines Gesellschafters gesetzlich geregelt. Damit wurde eine gesetzliche Deckung für die bestehende Verwaltungspraxis der Finanz geschaffen. Details dazu im nachstehen Beitrag. Beitrag lesen

Aus- und Wiedereingliederung von Betrieben und Liegenschaften bei Körperschaften öffentlichen Rechts unter steuerlichen Aspekten

Stand: 1. Oktober 2024
Bei unserer Beratung von Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Stifte, Klöster), zeigen sich in der Praxis häufig Konstellationen, unter denen die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Sinnhaftigkeit von Ausgliederungen oder Wiedereingliederungen von Betrieben gewerblicher Art zu prüfen sind. Wir skizzieren im nachstehenden Beitrag mögliche Vor- und Nachteile und konkrete Überlegungen hinsichtlich Haftung und Steuern, die in diesbezügliche Entscheidungen einfließen sollten. Beitrag lesen

Ab 1. Oktober 2024: Zuständigkeit für bestimmte Vorabentscheidungen nicht mehr beim EuGH, sondern beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG)

Stand: 1. Oktober 2024
Eine bedeutende Änderung der Satzung des EuGH (zu dessen Entlastung) bewirkt die Übertragung der Zuständigkeit für bestimmte Vorabentscheidungen vom EuGH auf das Europäische Gericht erster Instanz (=EuG). Diese Übertragung betrifft Vorabentscheidungsersuchen, die ausschließ-lich folgende sechs besondere Sachgebiete betreffen: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Zoll, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste bei Verspätung sowie das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Die Neuregelung gilt für Vor-abentscheidungsersuchen, die ab 1. Oktober 2024 beim EuGH eingehen; die vor diesem Stichtag eingehenden Ersuchen bleiben in der Zuständigkeit des EuGH. Beitrag lesen

Familienbeihilfe und Studienbeihilfe: Rückwirkende Erhöhung der Zuverdienstgrenze ab 2024

Stand: 1. Oktober 2024
Studierende verlieren nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf die volle Familienbeihilfe, wenn sie über der jährlichen Zuverdienstgrenze verdienen. Übersteigt das Jahreseinkommen die Zuverdienstgrenze, verringert sich die Familienbeihilfe um den diese Grenze übersteigenden Betrag bis auf Null. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Mit Nationalratsbeschluss vom 4. Juli 2024 wird die Zuverdienstgrenze rückwirkend erhöht. Beitrag lesen

Unterstützungsmaßnahmen bei Katastrophenschäden

Stand: 16. September 2024
Unwetterschäden: BMF, WKO, SVS, ÖGK leisten unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen. Weiters sind steuerliche Spendenbegünstigungen möglich. Beitrag lesen

Steuerbetrug / Sozialbetrug: Der Gesetzgeber hat nachgeschärft und intensiviert die Bekämpfung von Scheinunternehmen. Hüten Sie sich vor unseriösen Geschäftspartnern und deren Praktiken.

Stand: 11. September 2024
Der Gesetzgeber setzt den Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialbetrug fort. Konkret: Wer für abgabenrechtlich zu führende Bücher Belege verfälscht oder falsche Belege herstellt oder verwendet, um einen Geschäftsvorgang vorzutäuschen, macht sich eines Steuerbetrugs strafbar. Im Bereich des Sozialbetrugs kommt es ab 1.9.2024 auch dann zu einer Eintragung in die Sozialbetrugsdatenbank, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens z.B. wegen des Straftatbestands „Betrug“ ermittelt wird und sich dabei eine Verkürzung von Beiträgen/Zuschlägen ergibt oder ein Unternehmen „nur" unter Scheinunternehmensverdacht steht. Sorgen Sie vor, damit Sie nicht in Betrugsfälle von Scheinunternehmen hineingezogen werden. Beitrag lesen

Gruppenbesteuerung (z.B. bei GmbH): Vorgruppenverluste, ausländische Gruppenverluste, Gruppenantrag über FinanzOnline – zeitgerecht wirtschaftlich evaluieren und handeln.

Stand: 11. September 2024

Ob eine steuerliche Unternehmensgruppe eingerichtet wird – was zwecks Verrechnung von steuerpflichtigen Gewinnen einer Gesellschaft mit steuerlichen Verlusten einer anderen Gesellschaft bei Vorliegen aller dafür erforderlichen Voraussetzungen sinnvoll sein kann – sollte regelmäßig fachkundig geprüft werden. Dabei ist vor allem ein klarer wirtschaftlicher Blick in die absehbare künftige Entwicklung der einzubeziehenden Gesellschaften wichtig als auch eine zeitgerecht daraufhin ausgerichtete Unternehmensstruktur samt gestelltem steuerlichem Gruppenantrag. Bitte kommen Sie rechtzeitig, jedenfalls noch deutlich vor dem Jahresende, auf uns zu, damit wir auf Basis Ihrer wirtschaftlichen Ergebniserwartungen in der Unternehmensgruppe gemeinsam mit Ihnen erarbeiten können, ob sich ein Hineingehen oder auch ein Herausgehen aus einer steuerlichen Gruppe für Sie lohnt.

Sonderfragen stellen sich in diesem Zusammenhang hinsichtlich Vorgruppenverluste oder auch betreffend den Verzicht auf die Zurechnung von ausländischen Gruppenverlusten. Details dazu finden Sie im nachstehenden Beitrag. 

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