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Steuer-News | Unternehmer-News

Korridorpension: Strengere Zugangsregelung ab 2026

Stand: 24. Juli 2025

Ab 2026 wird das Zugangsalter für die Korridorpension innerhalb von zwei Jahren schrittweise von 62 Jahre auf 63 Jahre erhöht. Gleichzeitig werden die für die Korridorpension erforderlichen Versicherungsjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren schrittweise von bisher 40 auf künftig 42 Versicherungsjahre ausgeweitet. Die Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) sowie die Schwerarbeitsregelung sind davon nicht betroffen. Konkret erfolgt der schrittweise Übergang zur verschärften Regelung für die Korridorpension wie folgt:


Die bisherige Rechtslage per 31.12.2025 ist für vor dem 16. Juni 2025 wirksam gewordene Altersteilzeitvereinbarungen anzuwenden sowie dann, wenn der Arbeitgeber nur deshalb kein Altersteilzeitgeld gem. § 27 AlVG erhalten hat, weil das der verringerten Arbeitszeit entsprechende Entgelt die Höchstbeitragsgrundlage überschritten hat (§ 28 Abs 3 APG). Die bisherige Rechtslage per 31.12.2025 gilt auch für Arbeitnehmer, die bis zum 16.6.2025 bereits Überbrückungsgeld beziehen bzw denen Überbrückungsgeld vor dem 16.6.2025 zugesagt wurde.

Stand: 24. Juli 2025 | LBG 

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