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Steuer-News | Unternehmer-News

LBG Österreich informiert: Wichtige steuerliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 und weitere aktuelle Gesetzesnovellen

Stand: 3. Juli 2025

Das Budgetbegleitgesetz 2025 wurde am 30. Juni 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt überwiegend mit 1. Juli 2025 in Kraft. Zu den steuerlichen Kernstücken des umfangreichen Gesetzespakets und weiterer aktueller Gesetzesnovellen zählen:

  • Umwidmungszuschlag bei Immobilientransaktionen
  • Mitarbeiterprämie 2025
  • Pendlereuro, Kilometergeld, Nova
  • Grunderwerbsteuer bei Immobilientransaktionen
  • Ausweitung der Basispauschalierung für 2025 und ab 2026
  • Änderungen für Privatstiftungen

Informieren, Handlungsbedarf ausloten und zielsicher entscheiden.

Wir haben wesentliche steuerliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025 und weiterer aktueller Gesetzesnovellen kompakt für Sie zusammengefasst, damit Sie –  abhängig von Ihrer individuellen Situation – Entscheidungen treffen können. Für eine wirtschaftliche und steuerliche Beratung stehen wir Ihnen – an 35 Standorten österreichweit – gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie! Erstkontakt gerne auch im Wege von: welcome@lbg.at


Download: LBG-Fachinformation "Wichtige steuerliche Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025"

Stand: 3. Juli 2025 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 35 österreichweiten Standorte (www.lbg.at). Erstkontakt gerne auch an welcome@lbg.at - wir bringen Sie mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.