Checkliste: Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt
Stand: 24. Juli 2025
Als Scheinunternehmen bezeichnet man Unternehmungen, welche in der Regel nur eine fingierte Geschäftstätigkeit vorgeben und primär zu dem Zweck betrieben werden, um Steuern oder Sozialleistungen zu hinterziehen oder zu erschleichen oder ihre Auftraggeber:innen durch vorgetäuschte Leistungen zu betrügen. Auch in Österreich werden immer mehr Unternehmen Opfer von derartigen Scheinfirmen. Wir haben für Sie eine kompakte Checkliste mit relevanten Punkten erstellt, die Sie im Rahmen einer Auftragsvergabe stets prüfen sollten, um nicht selbst zur Haftung herangezogen zu werden oder Nachteile zu erleiden.
Prüfungs-Check gegen Scheinunternehmen
- Prüfung Außenauftritt: Verfügt die Unternehmung über eine Homepage und wer wird im Impressum als Inhaber genannt?
- Prüfung Gewerbeberechtigung: Verfügt die Unternehmung über eine aufrechte Gewerbeberechtigung: gisa.gv.at (nur für Inländer)
- Prüfung Firmenbuch: Liegt ein Firmenbuchauszug der Unternehmung vor: gv.at/jop/web/firmenbuchabfrage
- Prüfung Scheinunternehmerliste: Scheint die Unternehmung als Scheinunternehmen in der BMF-Liste auf: bmf.gv.at/service/allg/lsu
- Prüfung UID-Nummer: Verfügt die Unternehmung über eine gültige UID-Nummer: europa.eu/taxation_customs/vies/#/vat-validation
- Prüfung Eintrag HFU-Liste: Ist die Unternehmung in der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) eingetragen (speziell im Bau- und bei Reinigungsleistungen relevant). Die Einschau in die HFU-Liste ist ein Muss! sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/views/dienstgeber_hfu_suchen.xhtml
- Ausweiskopie: Anforderung einer Ausweiskopie des gesetzlichen Vertreters (Geschäftsführer, Vorstand etc.) des Auftragnehmers
BMF-Liste für Scheinunternehmen
Im Falle eines Schnellchecks sollte jedenfalls die BMF-Liste für Scheinunternehmen geprüft werden. Das BMF führt eine Liste aller rechtskräftig mit Bescheid festgestellten Scheinunternehmen. Im Rahmen dieser Liste werden 1.058 Unternehmungen geführt. Die Liste kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: service.bmf.gv.at/service/allg/lsu
Stand: 24. Juli 2025 | LBG
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 35 österreichweiten Standorte (www.lbg.at). Erstkontakt gerne auch an welcome@lbg.at - wir bringen Sie mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services, Unternehmensführung.
© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.