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Steuer-News | Unternehmer-News

Steigende Personalkosten brauchen eine sorgsame Personaleinsatzplanung – Durchrechnungsmöglichkeiten gezielt berücksichtigen

Stand: 28. Januar 2025

Umfangreiche Änderungen im Rahmenrecht des Kollektivvertrages für Gastronomie und Hotellerie stellen die Branche 2025 vor neue Herausforderungen. Substanzielle Erhöhungen der Personalkosten durch kollektivvertragliche Anpassungen sowie Neuregelungen zur Einstufung und Vordienstzeitenanrechnung erfordern mehr denn je eine präzise Kalkulation und optimale Personaleinsatzplanung. Gestaltungsmöglichkeit liegt in der Durchrechnung der Arbeitszeit der Dienstnehmer:innen, womit flexibel auf Schwankungen in der Gästefrequenz reagiert werden kann. Dabei sind wichtige Details sorgsam zu beachten.

Im Rahmen einer mit den Dienstnehmer:innen schriftlich zu vereinbarenden Durchrechnung kann die tägliche Normalarbeitszeit grundsätzlich zuschlagsfrei ausgedehnt werden – sowohl bei befristeten als auch unbefristeten Dienstverhältnissen, unabhängig vom Saisonbetrieb. Der Durchrechnungszeitraum darf maximal 26 Wochen bzw. 6 Monate (bei befristeten Verträgen auf die Dauer der Befristung bzw. max. Monate) umfassen. Die Normalarbeitszeit kann auf bis zu 9 Stunden/Tag und 48 Stunden/Woche (bei Vollzeit) ausgedehnt werden. Teilzeitkräfte dürfen bis zu 8 Stunden über die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus eingesetzt werden. Wichtig: Erhöhte Arbeitszeiten in Spitzenwochen müssen durch reduzierte Arbeitszeiten in ruhigeren Wochen ausgeglichen werden. Nicht ausgeglichene Stunden gelten als zuschlagspflichtige Überstunden.

Übrigens: Substanzielle Veränderungen im Lohn- und Gehaltsgefüge sollten unbedingt auch Eingang in die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Menükarte, Getränkekarte, Nächtigung finden. Denken Sie daran, kalkulatorische Stundensätze regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen, um bei Bedarf zeitnah reagieren zu können.


Stand: 28. Jänner 2025 | LBG 

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