Wichtige Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 2025
Stand: 27. Mai 2025
Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte 2025 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft: Buchführungsgrenze, vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Teilpauschalierung, Vollpauschalierung, Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Wesentliche steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen sowie die zu führenden Aufzeichnungen im Finanz- und Rechnungswesen knüpfen an die jeweilige Rechtsform bzw. Gewinnermittlungsart an. Eine zeitgerechte und treffsichere individuelle Entscheidung ist daher unverzichtbar.
Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
> € 700.000,00 |
Einheitswertgrenze |
entfällt |
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
> € 600.000,00 |
Einheitswertgrenze |
> € 165.000,00 |
Teilpauschalierung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
<= € 600.000,00 |
Einheitswertgrenze |
> € 75.000,00 <= € 165.000,00 |
Vollpauschalierung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) |
<= € 600.000,00 |
Einheitswertgrenze |
<= € 75.000,00 <= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft) |
Fläche Weinbau |
<= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau) |
Gartenbau |
<= € 2.000,00 Endverkaufserlöse |
Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:
Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) |
<= € 55.000,00 |
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):
Umsatzgrenze |
<= € 600.000,00 |
Kommen Sie möglichst bald auf uns zu, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine individuell auf Ihren Betrieb und Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten aktuelle passgenaue Lösung erarbeiten. Immerhin knüpfen wesentliche steuerliche und sozialrechtliche Konsequenzen an die gewählte Rechtsform oder auch an die Ergebnisse der gewählten Gewinnermittlungsart an. Auch die Art und das Ausmaß der zu führenden Aufzeichnungen im Finanz- und Rechnungswesen sind davon abhängig.
Stand: 27. Mai 2025 | LBG
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