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BMF-Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen

Stand: 13. Juni 2025

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat – aufgrund der letzten Leitzinssenkung der EZB um 0,25 Prozentpunkte – seinen Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen angepasst. Der Basiszinssatz beträgt nun 1,53 %. Mit Wirksamkeit ab 11.06.2025 ergeben sich daraus folgende Zinssätze gemäß BAO:

  • Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO: 6,03 %
  • Aussetzungszinsen gem. § 212a Abs. 9 BAO: 3,53 %
  • Anspruchszinsen gem. § 205 Abs. 2 BAO: 3,53 %
  • Beschwerdezinsen gem. § 205a Abs. 4 BAO: 3,53 %
  • Umsatzsteuerzinsen gem. § 205c Abs. 5 BAO: 3,53 %

Es empfiehlt sich, den Steuererklärungs- und Zahlungspflichten zeitgerecht nachzukommen, um von der Finanzverwaltung verrechnete Zinsbelastungen zu vermeiden.

BMF-Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen vom 6.6.2025

Stand: 13. Juni 2025 | LBG 

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