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Steuer-News | Unternehmer-News

LBG Österreich informiert: Gesetzesvorhaben im Bereich Steuern und Pensionsrecht. Zeitgerecht abwägen und zielsicher handeln.

Stand: 6. Mai 2025

Der Begutachtungsentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2025 wurde am 2. Mai 2025 veröffentlicht und enthält einerseits wesentliche steuerliche Änderungen (z.B.: Grunderwerbsteuer – Verschärfung beim Tatbestand der Anteilsvereinigung und bei Gesellschafterwechsel, zusätzlicher Umwidmungszuschlag, Ausweitung der Basispauschalierung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb, Ausweitung der Vorsteuerpauschalierung) und andererseits pensionsrechtliche Änderungen (z.B.: Voraussetzungen und Zeitpunkt für die Korridorpension). Abänderungen zum vorliegenden Begutachtungsentwurf sind im parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess naturgemäß möglich.

Zeitgerecht abwägen und zielsicher handeln.

Auswirkungen ergeben sich vor allem bei gewerblichem und privatem Immobilienbesitz sowie Liegenschaftstransfer, Immobiliengesellschaften, für die Besteuerung von Familienunternehmen, Selbständigen und Klein- und Mittelbetrieben, Privatstiftungen und im Zusammenhang mit Pensionsabsichten sowie bei der Regelung von Nachfolgen und Übergaben. Für Arbeitgeber:innen wird relevant sein, wie Themen rund um die Korridorpension und eine allfällige Teilpension bei der Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigt werden. 

Unsere Berater:innen bei LBG stehen Ihnen österreichweit an unseren 35 Standorten (www.lbg.at) sehr gerne zur Verfügung. Erstkontakt gerne auch im Wege von: welcome@lbg.at

Wir geben Ihnen auf den nächsten Seiten einen Einblick in die Gesetzesvorhaben, damit Sie allfällig noch vor den unterschiedlich vorgesehenen Inkrafttretenszeitpunkten, abhängig von Ihrer individuellen Situation, Entscheidungen treffen können. Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig auf uns zu, damit wir Sie bestmöglich beraten können.


Download: LBG-Information "Gesetzesvorhaben im Bereich Steuern und Pensionsrecht"

Stand: 6. Mai 2025 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 35 österreichweiten Standorte (www.lbg.at). Erstkontakt gerne auch an welcome@lbg.at - wir bringen Sie mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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