Update zur Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht ab 1. Juli 2025 | Anpassungen, Fristen, Übergangsregelungen
Stand: 13. Juni 2025Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 soll die von der Regierung geplante Reform der Grunderwerbsteuer umgesetzt werden, mit der eine faktische Gleichstellung von Asset Deals und Share Deals bei Immobilientransaktionen erfolgen soll (wir haben dazu umfassend informiert).
Die im Rahmen der Begutachtungsphase eingebrachten Abänderungsanträge wurden im Budgetausschuss teilweise aufgegriffen, sodass nunmehr ein abgeänderter Gesetzestext vorliegt. Die Kernpunkte der verschärften Grunderwerbsteuerbestimmungen bei Share Deals, wie mittelbare Anteilsvereinigung, 75%-Grenze, höhere Grunderwerbsteuerbelastung bei Immobiliengesellschaften bleiben aufrecht. Anpassungen gibt es im Wesentlichen beim umfassenderen Bezugspunkt der „Erwerbergruppe“ (anstelle von Personenvereinigungen) sowie Ausnahmen für Konzerne im Rahmen von Umstrukturierungen (Umgründungen iSd UmgrStG).
Wir haben die Details zum finalen Gesetzesentwurf kompakt für Sie zusammengefasst. Das Inkrafttreten ist mit 1.7.2025 vorgesehen, sodass sich für Fälle, bei denen sich wesentliche Verschlechterungen ergeben werden, ein – wenn auch kurzes – Zeitfenster für mögliche vorausschauende Handlungen ergibt. Wir empfehlen Ihnen bei geplanten Immobilientransaktionen, dieses kurze Zeitfenster für eine individuelle, vorausschauende wirtschaftliche und steuerliche Beratung zu nützen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen an 35 Standorten österreichweit zur Verfügung.