Reminder: Vermeidung von 5,88% Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen 2023 durch Anzahlung bis 30.9.2024
Stand: 11. September 2024Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen von 5,88%. Um diese zu vermeiden, empfiehlt es sich, bis zum 30.9.2024 eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung zu leisten. Beitrag lesen