Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH auf € 10.000 ab 2024
Stand: 9. Februar 2024Durch das Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 wurde mit 1.1.2024 das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf € 10.000 abgesenkt. Dies bedeutet für bestehende gründungsprivilegierte GmbHs, dass die bisher bestehende Auffüllverpflichtung des Stammkapitals restlos entfällt. An das gesellschaftsrechtliche Mindeststammkapital ist auch die Höhe der gesetzlichen Mindestkörperschaftsteuer gekoppelt. Beitrag lesen