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Neue Konsultationsvereinbarung gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen
Stand: 7. Mai 2024Grundsätzlich regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, in welchem Land Einkünfte steuerpflichtig sind, wenn es für zwei Länder einen Anknüpfungspunkt zur Steuerpflicht gibt. Das Finanzministerium hat nun einen Erlass zur Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärztinnen und Ärzten gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen veröffentlicht. Wir haben für Sie zusammengefasst, was dies steuerlich für Ärztinnen und Ärzte bedeutet, insbesondere auch für die Sonderklassegebühren. Beitrag lesen