Familienbeihilfe und Studienbeihilfe: Rückwirkende Erhöhung der Zuverdienstgrenze ab 2024
Stand: 1. Oktober 2024Studierende verlieren nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf die volle Familienbeihilfe, wenn sie über der jährlichen Zuverdienstgrenze verdienen. Übersteigt das Jahreseinkommen die Zuverdienstgrenze, verringert sich die Familienbeihilfe um den diese Grenze übersteigenden Betrag bis auf Null. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Mit Nationalratsbeschluss vom 4. Juli 2024 wird die Zuverdienstgrenze rückwirkend erhöht. Beitrag lesen