Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit sollten diese jedenfalls im geeigneten Rechtskleid führen
Stand: 28. Januar 2025In Österreich sind viele Körperschaften, die als ideelle Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002 organisiert sind, unter anderem auch unternehmerisch tätig. Bei wachsendem Umfang ihrer unternehmerischen Tätigkeit erweist sich die Rechtsform des Vereins, dessen Strukturen eher auf die Verfolgung ideeller Ziele zugeschnitten sind, mehr und mehr als ungeeignet. Daher kann es sinnvoll sein, dass der Verein unternehmerische Aktivitäten in eine Tochter-GmbH auslagert oder den Verein in eine Genossenschaft umwandelt. Beitrag lesen