Steuer-News | Unternehmer-News

Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Wer zahlt das Gehalt im Krankenstand?

Stand: 3. Juli 2025
Auch im Krankenstand haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entlohnung. Bei längeren Ausfallszeiten ist zu beachten, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber nur zeitlich beschränkt das Gehalt oder den Lohn während des Krankenstandes weiterzahlen muss. Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht der Fortzahlungsanspruch gegenüber der zuständigen Krankenversicherung, meistens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Beitrag lesen

Judikatur: Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Bauland und Grünland

Stand: 3. Juli 2025
Umgewidmetes Bauland bewirkt bei der pauschalen Besteuerung von Altvermögen eine höhere Besteuerungsgrundlage und unterliegt damit im Ergebnis einer höheren ImmoESt-Belastung als Grünland. Beitrag lesen

Judikatur: Verkauf von Grundstücken an die eigene GmbH

Stand: 3. Juli 2025
Die Grundstückseigentümerin verkaufte Grundstücke an ihre eigene GmbH zu einem Preis, der unter dem Verkehrswert lag. Strittig wurde die Berechnung der ImmoESt. Beitrag lesen

Judikatur: Liebhaberei bei vorzeitiger Beendigung der Vermietung

Stand: 3. Juli 2025
Die Vermietung ist dann keine Liebhaberei, wenn mit einer Prognoserechnung nachgewiesen wird, dass innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren (nunmehr 25 Jahren) ein Gesamteinnahmenüber-schuss zu erwarten ist. Ist ein Gesamteinnahmenüberschuss innerhalb von 20 Jahren zu erwarten, wird die Vermietung aber früher (vor Erzielung dieses Gesamterfolges) beendet, so liegt nur dann kei-ne Liebhaberei vor, wenn ursprünglich die Vermietung auf zumindest 20 Jahre geplant war und nur aufgrund unvorhergesehener Umstände vorzeitig beendet wurde. Beitrag lesen

Update zur Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht ab 1. Juli 2025 | Anpassungen, Fristen, Übergangsregelungen

Stand: 13. Juni 2025

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 soll die von der Regierung geplante Reform der Grunderwerbsteuer umgesetzt werden, mit der eine faktische Gleichstellung von Asset Deals und Share Deals bei Immobilientransaktionen erfolgen soll (wir haben dazu umfassend informiert).

Die im Rahmen der Begutachtungsphase eingebrachten Abänderungsanträge wurden im Budgetausschuss teilweise aufgegriffen, sodass nunmehr ein abgeänderter Gesetzestext vorliegt. Die Kernpunkte der verschärften Grunderwerbsteuerbestimmungen bei Share Deals, wie mittelbare Anteilsvereinigung, 75%-Grenze, höhere Grunderwerbsteuerbelastung bei Immobiliengesellschaften bleiben aufrecht. Anpassungen gibt es im Wesentlichen beim umfassenderen Bezugspunkt der „Erwerbergruppe“ (anstelle von Personenvereinigungen) sowie Ausnahmen für Konzerne im Rahmen von Umstrukturierungen (Umgründungen iSd UmgrStG).

Wir haben die Details zum finalen Gesetzesentwurf kompakt für Sie zusammengefasst. Das Inkrafttreten ist mit 1.7.2025 vorgesehen, sodass sich für Fälle, bei denen sich wesentliche Verschlechterungen ergeben werden, ein – wenn auch kurzes – Zeitfenster für mögliche vorausschauende Handlungen ergibt. Wir empfehlen Ihnen bei geplanten Immobilientransaktionen, dieses kurze Zeitfenster für eine individuelle, vorausschauende wirtschaftliche und steuerliche Beratung zu nützen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen an 35 Standorten österreichweit zur Verfügung.

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Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer

Stand: 13. Juni 2025
Werden ausländische Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen in Österreich beauftragt, so löst dies, abseits etwaiger steuerrechtlicher Verpflichtungen, eine Vielzahl von Melde- und Nachweispflichten im Inland aus. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, so kann dies sowohl für die ausländischen Auftragnehmenden als auch die inländischen Auftraggebenden empfindliche Strafen nach sich ziehen. Beitrag lesen

Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Ferialarbeitnehmer, Praktikant, Volontär – Worin wichtige Unterschiede liegen

Stand: 13. Juni 2025
Viele Schüler:innen und Studierende starten in einen Praktikumsplatz oder einen Sommerjob. Dies ist erfreulicherweise möglich, weil zahlreiche Unternehmer:innen jungen Menschen die Chance bieten, erste Berufserfahrungen zu sammeln, sich tatkräftig einzubringen und sich im Berufsleben zu beweisen. Zu beachten sind dabei unterschiedliche Formen von Ferienjobs mit entsprechend unterschiedlichen Konsequenzen hinsichtlich Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse sowie die Entlohnung. Beitrag lesen

BFG: Abzugsverbot betreffend Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern verstößt gegen Niederlassungsfreiheit und damit gegen EU-Recht

Stand: 13. Juni 2025
Seit dem Jahr 2024 gilt in Österreich ein Abzugsverbot betreffend Zahlungen für Zinsen und Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften, sofern die Zinsen und Lizenzgebühren bei der empfangenden Körperschaft einer „Niedrigbesteuerung“ unterliegen. Jüngst hatte das Bundesfinanzgericht (BFG) in zwei Erkenntnissen zu prüfen, ob die derzeitige Regelung gegen Unionsrecht verstößt. Beitrag lesen

BMF-Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen

Stand: 13. Juni 2025
Das BMF hat – aufgrund der letzten Leitzinssenkung der EZB um 0,25 Prozentpunkte – seinen Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen angepasst. Der Basiszinssatz beträgt nun 1,53 %. Mit Wirksamkeit ab 11.06.2025 ergeben sich daraus folgende Zinssätze gemäß BAO. Beitrag lesen

Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht und neuer Umwidmungszuschlag: Handlungsbedarf zeitgerecht vor dem 1.7.2025 ausloten

Stand: 27. Mai 2025

Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht laut aktuellem Gesetzesentwurf im Bereich der Grunderwerbsteuer eine Reform der Anteilsvereinigung vor, mit der eine faktische Gleichstellung von Asset Deals und Share Deals bei Immobilientransaktionen erfolgen soll. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Immobilienertragsteuer Umwidmungsgewinne von Grundstücken (z.B. von Grünland in Bauland) künftig durch einen neuen Umwidmungszuschlag höher besteuert werden.

Das Inkrafttreten ist grundsätzlich mit 1.7.2025 vorgesehen, sodass sich für Fälle, bei denen sich wesentliche Verschlechterungen ergeben werden, ein – wenn auch kurzes – Zeitfenster für mögliche vorausschauende Handlungen ergibt. Wir empfehlen Ihnen bei geplanten Immobilientransaktionen, dieses kurze Zeitfenster für eine individuelle, vorausschauende wirtschaftliche und steuerliche Beratung zu nützen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen an 35 Standorten österreichweit zur Verfügung.

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