Aus- und Wiedereingliederung von Betrieben und Liegenschaften bei Körperschaften öffentlichen Rechts unter steuerlichen Aspekten
Stand: 1. Oktober 2024Bei unserer Beratung von Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Stifte, Klöster), zeigen sich in der Praxis häufig Konstellationen, unter denen die betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Sinnhaftigkeit von Ausgliederungen oder Wiedereingliederungen von Betrieben gewerblicher Art zu prüfen sind. Wir skizzieren im nachstehenden Beitrag mögliche Vor- und Nachteile und konkrete Überlegungen hinsichtlich Haftung und Steuern, die in diesbezügliche Entscheidungen einfließen sollten. Beitrag lesen