Steuerliche Erleichterung für Bauten zum Hochwasserschutz
Stand: 11. September 2024Räumt der Grundeigentümer im öffentlichen Interesse einem Rechtsträger (Gebietskörperschaft, Wasserverband, etc.) entgeltlich das Recht ein, die Grundfläche durch Hochwasserschutzanlagen zur Abwehr von Hochwasserschäden zu nutzen, wird dem Grundeigentümer eine begünstigte Besteuerung der daraus erzielten Einkünfte gewährt. Beitrag lesen