Steuer-News | Unternehmer-News

Wir beziehen unser neues, klimafittes Büro in Wr. Neustadt in Niederösterreich.

Stand: 3. August 2023
Viele langjährige und neue Kunden, vielfältige Aufträge und ein tolles, wachsendes Team in Wr. Neustadt bringen es mit sich, dass wir mehr Platz brauchen. Daher übersiedeln wir am 21. August 2023 in unsere neuen Räumlichkeiten im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald, Siegfried Theiss-Straße 9, 2700 Wr. Neustadt. Beitrag lesen

LBG Österreich auf Wachstumskurs – mit Wien-Margareten und Hainfeld/NÖ sind wir nunmehr an 34 Standorten in 8 Bundesländern für Sie da!

Stand: 12. Juli 2023
LBG - Wir freuen uns sehr über unser Zusammengehen mit der renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Böck & Partner zur nunmehrigen "LBG Böck & Partner" mit Standorten in Wien-Margareten und Hainfeld in Niederösterreich. Neben Wien-Donaustadt und Wien-Landstraße stehen wir unseren Kunden damit ab sofort an 3 Standorten in der Bundeshauptstadt zur Verfügung. In Wien zählen wir mit rund 170 Mitarbeiter:innen zu den bedeutendsten Beratungsunternehmen. In Niederösterreich sind wir die marktführende Steuerberatungsgesellschaft im Bundesland und erweitern unsere regionale Präsenz mit Hainfeld auf 12 Standorte mit rund 160 Mitarbeiter:innen. Beitrag lesen

Abgabenänderungsgesetz 2023 – Was sich für Unternehmerinnen und Unternehmer ändert

Stand: 12. Juli 2023
Der Nationalrat hat am 6. Juli 2023 das Abgaben¬änderungsgesetz 2023 mehrheitlich beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates haben wir für Unternehmerinnen und Unternehmer eine erste kompakte Zusammenfassung erstellt. Je nach individueller Situation sind die Neuerungen mit Chancen verbunden, die wohlüberlegt genutzt werden sollten; oder auch Nachteilen, die möglichst vermieden werden sollten. Gerne erarbeiten wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Beitrag lesen

Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2022 endet am 30.9.2023

Stand: 12. Juli 2023
Die Sonderregelung für die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss basierend auf dem 1. und 2. Justiz-Begleitgesetz endet mit dem Jahresabschluss zum 30.6.2022. Danach gilt wieder die „alt“bekannte Neunmonatsfrist ab dem Bilanzstichtag für die Einreichung beim Firmenbuch. Beitrag lesen

Highlights aus dem Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023

Stand: 12. Juli 2023
Durch den Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 wurden die Einkommensteuerrichtlinien (EStR) der Abgabenbehörde an umfangreiche gesetzliche Änderungen (wie insbesondere das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 und das Abgabenänderungsgesetz 2022), aber auch an höchstgerichtliche Entscheidungen angepasst. Wir haben für Sie wichtige Punkte zur Versicherungsentschädigung für Betriebsgebäude, zum Energiekostenzuschuss, zur SV-Pflicht für ausländische Gewinne, zur Kleinunternehmerpauschalierung, zur degressiven Abschreibung, zum Progressionsvorbehalt sowie zum Ersatz bei Wiederbeschaffungskosten bei behördlichen Eingriffen kompakt zusammengefasst. Beitrag lesen

Veröffentlichungspflicht ab 1. Juli 2023: „EVI“ (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes) ersetzt „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“

Stand: 12. Juli 2023
Das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) legt die gesetzlich normierten Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH neu fest. Es sieht unter anderem vor, dass die Wiener Zeitung und damit auch das „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ nicht mehr in physischer Form erscheint und für veröffentlichungspflichtige Informationen stattdessen bei der Wiener Zeitung die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) eingerichtet und von der Wiener Zeitung GmbH betrieben wird. Das WZEVI-Gesetz ändert nur das Medium einer Veröffentlichung, nicht aber die Veröffentlichungspflicht selbst. Wir haben für Sie zusammengefasst, in welcher Form veröffentlichungspflichtige Informationen (und auch nicht veröffentlichungspflichtige Informationen im Sinne eines „schwarzen Brettes“) übermittelt werden müssen, wann damit Kosten verbunden sind und weitere wichtige Details. Beitrag lesen

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten gemäß GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) – Liste der teilnehmenden Staaten

Stand: 12. Juli 2023

Die Republik Österreich steht über nationale Grenzen hinweg in einem globalen, automatischen Informationsaustausch. Mit dem GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) soll eine weitreichende Kenntnis der Finanzverwaltungen auch zu im Ausland geführte Finanzkonten sichergestellt werden. Konkret regelt das GMSG die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie von anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nunmehr mit Erlass vom 21. Juni 2023 alle Staaten und Territorien aufgelistet, welche für den Meldezeitraum 2023 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2023 Informationen gemäß GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. Steuerpflichtigen ist daher zu empfehlen, sorgsam zu prüfen, ob alle in- und ausländischen Steuerpflichten entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich nachgekommen wurde oder die Abgabe von (korrigierten) Steuererklärungen – allenfalls begleitet durch eine zeitgerechte steuerliche Selbstanzeige mit dem Ziel, Finanzstrafen zu vermeiden – erforderlich ist.

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Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs- Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Stand: 12. Juli 2023
Aufgrund des aktuellen BMF-Erlasses gilt ab 21. Juni 2023 ein einheitlicher Zinssatz von 5,38 % für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Dieser Zinssatz wird vom BMF seit 9.4.1999 laufend, aufbauend auf dem von der EZB jeweils bekanntgegebenen Basiszinssatz, verlautbart und hat sich höchst unterschiedlich entwickelt. Einen Überblick dazu finden Sie im nachstehenden Zinstableau der österreichischen Finanzverwaltung. Es empfiehlt sich, den Steuererklärungs- und Zahlungspflichten zeitgerecht nachzukommen, um hohe von der Finanzverwaltung verrechnete Zinsbelastungen zu vermeiden. Je nach erwarteter Steuerlast und individueller Situation kann ein zeitgerecht eingebrachter Herabsetzungsantrag für festgesetzte Steuervorauszahlungen oder umgekehrt eine freiwillig höhere Steueranzahlung über festgesetzte Steuervorauszahlungen hinaus sinnvoll sein. Beitrag lesen

LBG Österreich erweitert Führungskreis – Bianca Tschanter und Gerhard Brunner wurden zu Prokuristen und Salary-Partnern bestellt

Stand: 12. Juli 2023

LBG Österreich: Wir wachsen erfolgreich und haben unseren Führungskreis erweitert. StB/UB Bianca Tschanter, BA und StB Gerhard Brunner, MA wurden zu Prokuristen und Salary-Partnern bestellt.

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Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Übertragung von Gegenständen (z.B. Grundstücke), Unternehmen, Beteiligungen, Nachlass-Aufteilung

Stand: 27. Juni 2023
Ertragsteuerlich ist eine Schenkung grundsätzlich nur bei Vermögensübertragungen unter (nahen) Angehörigen anzunehmen (weil Fremde einander gewöhnlich nichts zu schenken pflegen). Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen wird in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch bei einem Kaufpreis unter dem gemeinen Wert (gemischte Schenkung) steuerlich Unentgeltlichkeit des gesamten Vorgangs angenommen (keine "Teilentgeltlichkeit"), wenn insgesamt Zuwendungsabsicht besteht und der Schenkungscharakter des Geschäftes überwiegt. Der VwGH hat im Jahr 2021 dazu neue Prozentgrenzen gezogen, die im Einkommensteuer-Wartungserlass 2023 der Finanzverwaltung Eingang gefunden haben. Dabei kommt es auf die Details an. Beitrag lesen