Veröffentlichungspflicht ab 1. Juli 2023: „EVI“ (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes) ersetzt „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“
Stand: 12. Juli 2023Das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) legt die gesetzlich normierten Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH neu fest. Es sieht unter anderem vor, dass die Wiener Zeitung und damit auch das „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ nicht mehr in physischer Form erscheint und für veröffentlichungspflichtige Informationen stattdessen bei der Wiener Zeitung die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) eingerichtet und von der Wiener Zeitung GmbH betrieben wird. Das WZEVI-Gesetz ändert nur das Medium einer Veröffentlichung, nicht aber die Veröffentlichungspflicht selbst. Wir haben für Sie zusammengefasst, in welcher Form veröffentlichungspflichtige Informationen (und auch nicht veröffentlichungspflichtige Informationen im Sinne eines „schwarzen Brettes“) übermittelt werden müssen, wann damit Kosten verbunden sind und weitere wichtige Details. Beitrag lesen