Ordination im Ärztezentrum: Umsatzsteuerliche Konsequenzen abhängig von Grad des Serviceangebotes (reine Vermietung vs. komplettes Dienstleistungspaket)
Stand: 27. Mai 2025Wer als Arzt oder Ärztin in einem Ärztezentrum praktizieren möchte, hat unter Umständen die Wahl, ob er/sie die Räumlichkeiten auf Basis eines reinen Mietvertrages nützen oder ob er/sie ein gesamtes Dienstleistungspaket in Anspruch nehmen möchte, bei dem die Nutzung der Räumlichkeiten untergeordnet ist. Diese Unterscheidung ist nicht nur organisatorisch wichtig, sondern hat auch konkrete umsatzsteuerliche Konsequenzen – sowohl für das Ärztezentrum, als auch für den Arzt/die Ärztin. Je nachdem, wie das Vertragsverhältnis ausgestaltet ist, muss das Ärztezentrum dem Arzt/der Ärztin Umsatzsteuer in Rechnung stellen – oder eben nicht. Die Erbringung ärztlicher Leistungen ist in der Regel unecht umsatzsteuerbefreit, damit entfällt jedoch auch das Recht auf einen Abzug von in Eingangsrechnungen enthaltener Umsatzsteuer (= Vorsteuerabzug). Es macht daher Sinn, sich dazu Gedanken zu machen und zu den steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen informiert zu sein. Beitrag lesen