VwGH: Einkommensteuerliche Auswirkung der COVID-Fixkostenzuschüsse
Stand: 24. April 2025Die Fixkostenzuschüsse (FKZ 1 und FKZ 800.000) sind nicht einkommensteuerpflichtig. Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit den Fixkostenzuschüssen stehen, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beitrag lesen