Pauschale Gewinnermittlung für viele Branchen – Wahlrechte zur Senkung der Steuerlast richtig nützen
Stand: 25. März 2025Das Steuerrecht sieht für viele Unternehmer:innen, abhängig von der Branche und dem erzielten Jahresumsatz (bis max. 700.000 Euro /Jahr), das Wahlrecht zur pauschalen Gewinnermittlung vor. Daher macht es Sinn, durch eine Vorteilhaftigkeitsrechnung sorgsam zu prüfen, ob sich die Inanspruchnahme dieses Wahlrechtes in Hinblick auf eine geringere Steuerlast lohnt. Dies ist aktuell auch deshalb empfehlenswert, weil die Basispauschalierung lt. Regierungsprogramm ab 2025 in zwei Schritten erhöht werden soll. Beitrag lesen