Offenlegung von Jahresabschlüssen
Stand: 11. September 2025Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmter Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 müssen bis spätestens 30.9.2025 elektronisch beim Firmenbuch eingelangt sein. Grundsätzlich sind dazu die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften verpflichtet. Daher sind diese auch Adressaten der Strafbestimmungen. Wir haben im nachstehenden Beitrag die allgemeinen Bestimmungen zur Offenlegung, die Neuerungen für den elektronischen Rechtsverkehr und die Sanktionen bei verspäteter Offenlegung übersichtlich für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen