Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber:innen sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen, berechtigte Mitarbeiter:innen im Unternehmen, u.ä.), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, zwingend erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden.
Die Ablöse der Handysignatur durch die ID Austria als neuer elektronischer Identitätsnachweis sollte bereits im Juli 2023 erfolgen (wir haben berichtet). Neuer Stichtag für die Ablöse der Handysignatur ist nun der 5. Dezember 2023. Um das gesamte Angebot der digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft weiterhin nutzen zu können, raten wir, den Umstieg auf die ID Austria – falls nicht schon erfolgt – rasch nachzuholen. Ein praktischer Zugang: Hat man früher einmal mit der rechten oder linken Hand durch Unterschrift seine Berechtigung nachgewiesen, dann verwendet man heute schon in vielen Fällen die digitale Handy-Signatur und spätestens ab 5. Dezember 2023 bei ausgewählten e-Services verpflichtend die deutlich sicherere ID-Austria (eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Handy-Signatur mit sms-Tan) als künftige, persönliche digitale Identifikation.