Liegenschaftsübertragung vor dem Jahreswechsel 2015? Grundstückswertverordnung 2016 samt Bodenwert-Faktoren je Gemeinde.
Stand: 7. Dezember 2015Der Nationalrat hat Anfang Juli 2015 beschlossen, dass beim Transfer inländischer Grundstücke (Grund und Boden samt Gebäude) die Bemessungsgrundlage ("Wert der Gegenleistung" oder "Einheitswert" oder "Grundstückswert") und der Steuertarif (0,5 - 3,5 %) für die Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016 völlig neu geregelt werden. Die Neuregelung hat vor allem große Auswirkungen auf die Höhe der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen (zB Schenkung, Erbschaft) oder teilentgeltlichen Liegenschaftsübertragungen ab 1.1.2016 innerhalb des Familienverbandes. Beitrag lesen