Renovierung Arztpraxis: Aktivierung oder sofortige Betriebsausgabe?
Stand: 13. Juni 2017Das Bundesfinanzgericht entschied im Dezember 2016 über die steuerrechtliche Qualifikation von Kosten für Sanierungsarbeiten zur erstmaligen Schaffung von Ordinationsräumlichkeiten in einem bereits bestehenden Gebäude. Fraglich war, ob diese sofort als Betriebsausgabe abzusetzen oder zu aktivieren und über eine jährliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) abzuschreiben sind. Beitrag lesen