Steuerspartipp noch vor dem Jahreswechsel: Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen – eine Planungsrechnung hilft dabei
Stand: 25. Oktober 2017Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG oder KG), die natürliche Personen sind, können bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) einen Gewinnfreibetrag steuermindernd in Anspruch nehmen. Um den Gewinnfreibetrag in voller Höhe geltend machen zu können, empfiehlt es sich, unter Umständen noch vor dem Jahresende Investitionen vorzunehmen. Eine Vorschaurechnung kann bei dieser Planung hilfreich sein. Beitrag lesen