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Steuer-News | Unternehmer-News

LBG führt Ihre Personalverrechnung und berät Sie bei Abgabenprüfungen, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Personalkosten

Stand: 13. November 2017

LBG ist eines der österreichweit führenden Beratungsunternehmen im Bereich „Lohn- und Gehaltsverrechnung, Arbeitgeber-Beratung“. Wir führen die laufende Personalverrechnung unserer Klienten für rund 30.000 Dienstnehmer/innen pro Monat. Dabei sind wir für zahlreiche Unternehmen mit nur einem einzigen Mitarbeiter genauso tätig wie für viele Unternehmen mit 10, 20 oder auch mehreren 100 Mitarbeiter/innen. Unsere aktuell größten Personalverrechnungsklienten beschäftigen jeweils rund 1.500 - 2.000 Mitarbeiter/innen in Österreich, teils an mehreren Standorten in verschiedenen Bundesländern. Für zahlreiche Saisonbetriebe – insbesondere in den Branchen „Hotellerie, Gastronomie, Tourismus, Freizeitbetriebe“ sowie „Wein-, Obst-, Acker-, Gartenbau, Forst“ – führen wir die Personalverrechnung für insgesamt rund 3.000 Dienstnehmer/innen in der Saison durch.  Wir beraten unsere Klienten in lohnsteuerlichen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen, bei Abgabenprüfungen (GPLA), bei der Beschäftigung von Geschäftsführern, Expatriates, Familienmitgliedern, bei der kollektivvertraglichen Einstufung, der Personalkostenkalkulation und vielem mehr. 

Warum? Viele Geschäftsführer und Unternehmer entscheiden unabhängig von der Unternehmensgröße, dass die Personalverrechnung extern von einem erfahrenen, fachkundigen, darauf spezialisierten Team geführt werden soll. Zu unseren Auftraggebern zählen Einzelunternehmen und Personen- und Kapitalgesellschaften aus einer Vielfalt an Branchen und Unternehmensgrößen sowie Apotheken, Ärzte, Ziviltechniker, private und öffentliche Institutionen und in Österreich tätige Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen.

Unser Dienstleistungspaket umfasst, je nach Ihren individuellen Anforderungen, beispielsweise:

  • Durchführung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung. Lohn- und Gehaltsänderungen, Zulagen, Zuschläge, Reisespesenverrechnung, Vordienstzeiten, Mehr- und Überstunden.
  • Kollektivvertragliche Einstufung, Berücksichtigung von gesetzlichen und dienstvertraglichen Bestimmungen und Betriebsvereinbarungen.
  • Besonderheiten und Ansprüche bei Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses.
  • Gehaltspfändung, Drittschuldnererklärungen.
  • Vorbereitung der monatlichen Lohnbelege je Mitarbeiter und Arbeitgeberauswertungen. Wahlweise Versand per E-Mail mit Passwort-Schutz oder per Post. Auf Wunsch Einrichtung eines digitalen Lohn-Set-Portals zwecks individuellem Datenabruf durch Arbeitgeber und Mitarbeiter mit Passwort-Schutz.
  • Vorbereitung und Übermittlung der elektronischen Überweisungsträger für Zahlungen an Mitarbeiter, Finanzamt, Krankenkassen, Gemeinden.
  • Laufende Kommunikation mit der Finanzverwaltung, Krankenkassen, Gemeinden samt Monats- und Jahresmeldungen.
  • Vorbereitung von Mitarbeiterbestätigungen.
  • Zuordnung von Personalkosten zu Geschäftsbereichen, Profit-Center, Filialen, Kostenstellen.
  • Erfassung von Krankenständen und Urlauben in der elektronischen Krankenstands- und Urlaubskartei.
  • Auswertungen, Berichtswesen, HR-Reporting: Arbeitgeber-Kosten, Monats- und Jahreslohnkonto je Mitarbeiter und Unternehmen bzw. (Teil)Betrieb, Mitarbeiter-Fluktuation, Krankenstand, Urlaub, Lohn- und Gehaltsentwicklung, Über- und Mehrstunden und damit verbundene Kosten, durchschnittlich Beschäftigte nach Personen(-gruppen) und umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte (VZE), etc.

Beratungsleistungen im Bereich Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, je nach Ihren Anforderungen, beispielsweise:

  • Beratung bei GPLA-Prüfungen (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben).
  • Beratung hinsichtlich der unterschiedlichen Beurteilung und Konsequenzen bei echten und freien Dienstverhältnissen sowie Werkverträgen und im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz.
  • Berechnung des abgabenoptimalen Geschäftsführerentgelts.
  • Geringfügig Beschäftigte, Aushilfen, Teilzeitbeschäftigte.
  • Altersteilzeit, Elternkarenz, Bildungsteilzeit, Pflegefreistellung, Wiedereingliederungsteilzeit, ...
  • Vorzeitige Alterspension, Schwerstarbeiterpension, Korridorpension, ...
  • Zuverdienstgrenzen und zulässige Beschäftigung samt Konsequenzen für Steuern und Abgaben.
  • Arbeitnehmer-Veranlagung, Jahresausgleich.
  • Saisonarbeit, Entsendung, Ausländerbeschäftigung, Expatriates, Arbeitgeber-Betriebsstätte.
  • Fragen rund um das Lohn- und Sozialdumping-Gesetz.
  • Beratung bei Kontrollen durch die Finanzpolizei, Selbstanzeigen, Rechtsmittelverfahren, Vertretung im Finanzstrafrecht.
  • Beratung im Zusammenhang mit Mitarbeiterrabatten und Mitarbeiterbegünstigungen, Trinkgeldern, Dienstwohnungen, Deputaten, Gutscheinen, Dienstkraftfahrzeugen, Garagen und Parkplätzen und sonstigen Vorteilen aus dem Dienstverhältnis.
  • Beratung im Zusammenhang mit der Beschäftigung von nahen Angehörigen, Fremdüblichkeit und Anerkennung von Dienstverhältnissen, familienhafte Mitarbeit.
  • Personalkostenspezifische Stundensatzkalkulation je Mitarbeiter. Brutto-Netto-Berechnungen.
  • Voraussichtliche "Abfertigung Alt" je Mitarbeiter.
  • Berechnung der Personalrückstellungen unter Beachtung steuerrechtlicher und unternehmensrechtlicher Bestimmungen: Abfertigung, Jubiläum, Pension, Sonderzahlungen, Urlaub, Mehr- und Überstunden, Altersteilzeit, ...
  • Branchenspezifische Beratung im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeiter/innen und damit einhergehende Besonderheiten, insbesondere in den Bereichen: Bauwirtschaft (z.B. Bauarbeiterurlaubskasse - BUAK), Handel, E-Commerce, Entertainment, Gewerbe, Ärzte, Apotheken (z.B. Pharmazeutische Gehaltskasse), Wein-, Obst-, Acker-, Gartenbau, Forst, Hotellerie, Gastronomie, Tourismus, Transport, Verkehr, Vereine, private und öffentliche Institutionen.

Faires Honorar für eine faire Leistung: Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuellen Anforderungen und ein für Sie passendes Dienstleistungspaket. Gemeinsam mit Ihnen legen wir den Zeitpunkt und die Schritte für eine geordnete Übernahme Ihrer Personalverrechnung fest und vereinbaren ein faires pauschales oder leistungsabhängiges Honorar. Wenn sich der Leistungsumfang ändert, stimmen wir uns ab.

Kontakt: Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Betreuer bei LBG oder bei Erstkontakt gerne auch an welcome@lbg.at. Wir bringen Sie mit dem mit Ihren Erwartungen und Anliegen am besten vertrauten Berater bei LBG zusammen. Gerne nennen wir Ihnen zwecks einheitlicher Leistungserstellung nach Ihren Wünschen bei überregionalen oder österreichweit einheitlich zu koordinierenden Aufträgen einen verantwortlichen und persönlichen Ansprechpartner bei LBG.