Ab 1.1.2018 entfällt bei Angestellten mit sehr geringem Beschäftigungsausmaß die kurze 14-tägige Kündigungsfrist
Stand: 4. Dezember 2017Bisher galt die im Angestelltengesetz geregelte Kündigungsfrist nicht für Dienstverhältnisse, die für weniger als 1/5 der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit vereinbart waren. Diese Dienstverhältnisse können bis 31.12.2017 unter Einhaltung einer 2-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ab 1.1.2018 entfällt diese kurze Kündigungsfrist. Beitrag lesen