Anspruch des österreichischen Arbeitgebers auf Nutzung von Räumlichkeiten in Tschechien kann zu einer tschechischen Arbeitgeber-Betriebsstätte führen
Stand: 1. Dezember 2016Wenn der österreichische Arbeitgeber einen vertraglichen Anspruch auf dauerhafte Nutzung von Räumlichkeiten samt Ausstattung in Tschechien hat, kann dies bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu einer tschechischen Betriebsstätte des österreichischen Arbeitgebers gemäß DBA-Tschechien (Art 5 Abs 1) führen. Diesfalls ist die 183-Tage-Regel nicht anwendbar. Beitrag lesen