Nochmals: Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Meldefrist endet am 16.8.2018, danach folgt Zwangsstrafenverfahren
Stand: 14. August 2018Am 16. August 2018 endet die Frist für Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (ursprünglich war vorgesehen: 1. Juni 2018). Nach Ablauf dieser Meldefrist wird die Registerbehörde (BMF) an alle meldepflichtigen Rechtsträger bzw. deren steuerliche Vertreter gemäß § 16 WiEReG Androhungen von Zwangsstrafen versenden. Diese Androhung ist mit Setzung einer Frist von drei Monaten vorzusehen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist die Meldung, ist die Androhung hinfällig und es wird keine Zwangsstrafe festgesetzt. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Unterlassen einer Meldung bis 16. August 2018 laut BMF ein Finanzvergehen nach § 15 WiEReG darstellen kann. Beitrag lesen