Steueroptimierung von forstwirtschaftlichen Betrieben im Wege einer GmbH & Co KG durch Gewinneinbehaltung
Stand: 8. Januar 2019Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Besteuerung von Gewinnen im Rahmen einer GmbH sehr attraktiv. Auf Ebene der GmbH unterliegen die Gewinne lediglich einer Steuerbelastung in Höhe von 25% Körperschaftsteuer. Erst im Rahmen einer Gewinnausschüttung an die Anteilseigner werden die Gewinne zusätzlich mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% belastet. Dies führt zu einer Gesamtsteuerbelastung in Höhe von 45,625%. Die Gewinnausschüttung an die Anteilseigner muss jedoch nicht zwingend vorgenommen werden, da die Gewinne auch in der GmbH thesauriert und somit „gespeichert“ werden können. Dieser Liquiditätsvorteil aufgrund der geringen Steuerbelastung auf Ebene der GmbH kann beispielsweise dafür genutzt werden, Vermögenswerte anzuschaffen, das Bankenrating zu verbessern, Kredite schneller zu tilgen etc. Daher kann eine thesaurierende GmbH ein adäquates Mittel zum Vermögensaufbau darstellen. Beitrag lesen