Beschäftigungsbonus für zusätzliche Mitarbeiter/innen ab 1.7.2017 - 30 tägige Antragsfrist und erforderliche Nachweise beachten!
Stand: 27. Juli 2017Für ab 1.7.2017 (zusätzlich) beschäftigte förderungsfähige Mitarbeiter/innen besteht auf Antrag die Möglichkeit auf einen Beschäftigungsbonus in Höhe von bis zu 50% der Lohnnebenkosten für max. 3 Jahre. Wir haben dazu bereits in unserem "LBG Unternehmer-Newsletter" am 28.6.2017 und nochmals aktualisiert am 14.7.2017 ausführlich berichtet. Eine kompakte und aktuelle Übersicht mit allen Details für die Praxis finden Sie hier unter LBG-Information vom 26.7.2017: Beschäftigungsbonus ab 1.7.2017. Beitrag lesen