Steuerlicher Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben
Stand: 7. Mai 2018Zwischen Orden und Kongregationen nach Kirchenrecht und ihren Angehörigen (Ordensmitglieder) besteht ein von der Ordensregel normiertes eigenständiges Rechtsverhältnis, das grundsätzlich eine Entlohnung der Ordensangehörigen für Dienstleistungen gegenüber dem Orden bzw. der Kongregation nicht vorsieht, sondern den Ordensangehörigen lediglich einen Alimentationsanspruch einräumt. Die Tätigkeit von Ordensangehörigen in Betrieben gewerblicher Art des Ordens schlägt sich daher nicht wie bei anderen Betrieben in einem direkten Lohnaufwand nieder. Als steuerliche Betriebsausgaben sind daher entweder die zurechenbaren tatsächlichen Unterhaltsaufwendungen zu berücksichtigen, alternativ dazu ein pauschaler „Vergütungssatz“. Beitrag lesen