Finanz interessiert sich verstärkt für Ihren Geldtransfer – Banken müssen Behebungen ab € 50.000 von privaten Konten oder Depots an das BMF melden
Stand: 30. April 2018Im Zuge der Steuerreform 2015 wurde das zentrale Kontenregister in Österreich eingeführt. Darin sind alle Girokonten, Bausparkonten, Sparbücher und Wertpapier-Depots aller Unternehmen und aller Privatpersonen bei einem in Österreich tätigen Kreditinstitut aufgelistet. Es wird beim BMF geführt und dient der Konteneinschau und dem automatischen Informationsaustausch. Begleitend dazu sind Banken nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz auch verpflichtet, Kapitalabflüsse von privaten Konten ab zumindest € 50.000 von Konten und Depots natürlicher Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. Die Finanz prüft nun verstärkt diese Meldungen und fordert oft standardmäßig eine Vielzahl an Unterlagen ein. Dabei geht es darum, die Plausibilität der hinter dem Geldverkehr stehenden wirtschaftlichen Zusammenhänge darauf hin zu analysieren, ob daraus eine allfällige Steuerhinterziehung erkennbar ist. Beitrag lesen