Meldefrist für die erstmalige Meldung an das „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ bis 15. August 2018 verlängert, straffreie Nachfrist endet am 15.11.2018
Stand: 22. Mai 2018Nach massiven technischen Anlaufproblemen des beim BMF geführten „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ Anfang Mai 2018 teilt das BMF im Informationsschreiben vom 14.5.2018 mit, dass die Frist zur erstmaligen Meldung nunmehr am 15.8.2018 (statt am 1.6.2018) endet. Unter Berücksichtigung der vom BMF zusätzlich eingeräumten 3-monatigen Nachfrist ist eine Erstmeldung straffrei spätestens bis zum 15.11.2018 möglich. Die Meldepflicht trifft bestimmte inländische Rechtsträger (GmbH, AG, OG, KG, Verein, Privatstiftung etc.) und ist von deren Geschäftsführern, Vorständen, etc. zeitgerecht durchzuführen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Arbeiten für Sie. Beitrag lesen