Dienstreise und Co: Welche Tagesdiäten des Apothekers steuerlich absetzbar sind.
Stand: 1. Februar 2018Wer eine Dienstreise unternimmt, hat in der Regel mehr Aufwendungen zu tragen als während eines "normalen" Arbeitstages, da während einer solchen Reise grundsätzlich höhere Fahrt-, Nächtigungs- oder Lebenshaltungskosten anfallen als sonst. Ist ein Apotheker beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten (oder pauschale Nächtigungsgelder), Tagesdiäten (Verpflegungsmehraufwendungen) und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Beitrag lesen