Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Ab heuer ist wieder breitere Wertpapierauswahl möglich! Bei Geltendmachung für 2017 endet die Investitionsfrist am 31.12.2017!
Stand: 12. Dezember 2017Das Jahresende naht – und damit auch die Möglichkeit, in die für den Gewinnfreibetrag 2017 nötigen Wirtschaftsgüter zu investieren. Sollten 2017 bislang keine Investitionen ins Anlagevermögen in entsprechender Höhe getätigt worden sein, kann dies – um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu nützen – durch den Kauf von begünstigten körperlichen Wirtschaftsgütern oder Wertpapieren noch vor dem 31.12.2017 nachgeholt werden. Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG), die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen (Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), dürfen ab 2017 für die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags neben Wohnbauanleihen auch wieder andere – unter Umständen ertragreichere - Wertpapiere erwerben. Beitrag lesen