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Steuer-News | Unternehmer-News

Gesundheitsberuferegister – Ab 1.1.2018 Meldepflicht für Arbeitgeber bei Neuanmeldungen, ab 1.7.2018 Registrierungspflicht für Berufsangehörige selbst.

Stand: 4. Dezember 2017

Im neuen Gesundheitsberuferegister sind laut Gesetz Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste einzutragen. Für Arbeitgeber dieser betroffenen Berufsgruppen bedeutet das: ab 1.1.2018 muss bei jeder Neuanmeldung zur Sozialversicherung auch die Meldung des jeweiligen Gesundheitsberufes mittels ELDA durchgeführt werden. Bereits jetzt angestellte Berufsangehörige können ebenso ab 1.1.2018 mittels einer Änderungsmeldung gemeldet werden. Die Registrierungspflicht für Berufsangehörige selbst (z.B. Arbeitnehmer) ist ab 1. Juli 2018 verpflichtend.

Wer ist konkret betroffen?

Konkret betroffen sind NUR Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), also

  • diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
  • Pflegefachassistent/innen und
  • Pflegeassistent/innen (inklusive Sozialbetreuungsberufe) sowie

Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste nach dem MTD-Gesetz

  • Physiotherapeut/innen
  • Diätologinnen und Diätologen
  • Biomedizinische Analytiker/innen
  • Ergotherapeut/innen
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Orthoptist/innen
  • Radiologietechnolog/innen

Nicht registriert werden müssen: Sprechstundenhilfen und ausgebildete Ordinationsassistentinnen nach dem MAB-Gesetz (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz).

Meldepflicht für den Arbeitgeber

Ab 1. Jänner 2018 muss der Arbeitgeber bei jeder Neuanmeldung zur Sozialversicherung auch die Meldung des jeweiligen Gesundheitsberufes (Art des Gesundheitsberufs und Dienstort) mittels ELDA durchführen. Bereits jetzt angestellte Berufsangehörige können ebenso ab 1.1.2018 mittels einer Änderungsmeldung gemeldet werden.

Registrierungspflicht für den Berufsangehörigen selbst (z. B. Arbeitnehmer)

Für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes wird die Registrierung für den einzelnen Berufsangehörigen (z. B. Arbeitnehmer, Freiberufler oder ehrenamtlich Tätige) verpflichtend sein! Als Berufseinsteiger ist man ab dem 1. Juli 2018 vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet, einen Antrag auf Registrierung zu stellen. Wer am 1. Juli 2018 bereits berufstätig ist, muss bis spätestens 30. Juni 2019 einen entsprechenden Antrag stellen. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, darf der Beruf nicht mehr ausgeübt werden.

Dokumente zur Registrierung

Wer am 1. Juli 2018 bereits tätig ist, braucht jedenfalls einen Identitätsnachweis (z.B. Reisepass), einen Nachweis der Staatsangehörigkeit, einen Qualifikationsnachweis sowie ein Passfoto. Berufseinsteiger brauchen zusätzlich auch einen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (z.B. Strafregisterbescheinigung), ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung und einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse.

Berufsausweis und Gültigkeitsdauer

Bei Eintragung in das Register wird eine Bestätigung ausgestellt und danach ein Berufsausweis per Post zugesandt. Die Registrierung ist mit Eintragung für fünf Jahre gültig. Falls sich Daten ändern, sind diese innerhalb eines Monats der Registrierungsbehörde zu melden.

Ablauf – wer registriert?

Zuständig für die Registrierung von Arbeiterkammermitgliedern ist die AK und für alle anderen Berufsangehörigen die Gesundheit Österreich GmbH. Der schriftliche Antrag und die erforderlichen Nachweise können persönlich bei der Registrierungsbehörde oder online mit elektronischer Signatur gestellt werden.

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen aus dem Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen, führen Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung und beraten Sie in allen Fragen rund um Selbständigkeit und Beschäftigungsverhältnisse.