Investitionszuschuss für junge, innovative Unternehmen im ländlichen Raum von bis zu 50.000 Euro noch bis 13. Oktober 2017 beantragen
Stand: 12. September 2017Das Förderungsprogramm „Gründung am Land“ richtet sich an innovative, junge bis zu 5 Jahre alte Kleinunternehmen im ländlichen Raum (Projektstandort in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner/innen), deren technologisch-innovative Investitionen einen wirtschaftlichen Mehrwert für die jeweilige Region darstellen. Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 55 % der Projektkosten, maximal 50.000 Euro. Einreichungen sind bis 13. Oktober 2017 ausschließlich über den Fördermanager der aws (Austria Wirtschafsservice) möglich. LBG fasst die Voraussetzungen und Details für Sie zusammen: Beitrag lesen