Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?
Stand: 19. Oktober 2018Für elektronisch erbrachte sonstige Leistung oder eine Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistung an Privatpersonen innerhalb der EU gilt: Die Steuerpflicht liegt am Empfängerort. Der Empfängerort ist dort, wo der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der leistende Unternehmer muss bei jeder Leistung ermitteln, wo der Kunde ansässig ist. Beitrag lesen