Meldefristen 28.2.2019 beachten: Freie Dienstnehmer, Vortragende, Auslandszahlungen, Schwerarbeit!
Stand: 1. Februar 2019Unternehmer haben Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung von Leistungen bestimmter Gruppen von Selbstständigen (z.B. Vortragende, Aufsichtsratsmitglieder oder Versicherungsvertreter), der Zahlung für bestimmte Leistungen ins Ausland und der Verrichtung von Schwerarbeitstätigkeiten zu beachten. Die Meldefrist für Leistungen im Jahr 2018 läuft am 28.2.2019 aus. Beitrag lesen