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Steuer-News | Unternehmer-News

Risiko-Check: Wirtschaftliche Beziehungen zwischen nahen Angehörigen oder verbundenen Unternehmen

Stand: 18. Januar 2019

Gerade in Familienunternehmen ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit begleitet von vielfältigen Leistungsbeziehungen, genauso wie innerhalb von Unternehmensgruppen. Doch was in der Tagesarbeit erforderlich und vernünftig erscheint, um rasch Kundenwünschen nachzukommen, kann im kaum mehr durchdringbaren Dickicht des Steuer- und Sozialversicherungsrechts zu fatalen Steuer- und Sozialabgabennachzahlungen und im Familienkreis allenfalls auch zur Gefährdung von Pensions- oder Sozialleistungen bei mitarbeitenden Familienangehörigen führen. Im Unternehmensverband ergeben sich Risken aus unangemessenen Verrechnungspreisen.

Diesbezügliche Abgabenprüfungen werden schärfer denn je. Im Blickfeld stehen die Fremdüblichkeit, wirtschaftliche Angemessenheit, Dokumentation und tatsächliche Übung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen bzw. im Unternehmensverband in der Praxis, beispielsweise: Dienst- und Werkverträge, Darlehen, Pacht, Miete, Lieferungs- und Leistungsbeziehungen, Kostenverrechnungen, Vergütungspaket für Geschäftsführer, Beratungshonorare, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Personen oder zwischen verbundenen Unternehmen, Forderungsverzichte, Gesellschafterverrechnungskonten, privat veranlasste Aufwendungen im Betrieb, private Inanspruchnahme von betrieblichen Leistungen oder die Entnahme von betrieblichen Gütern zu fremdunüblichen Konditionen und vieles mehr.

Werden die gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet, kommt es im Zuge von Abgabenprüfungen regelmäßig zu Abgabennachzahlungen und auch zur finanzstrafrechtlichen Ahndung von Fehlverhalten. Im Unternehmensverband kommen brandgefährliche gesellschaftsrechtliche Themen wie eine zu prüfende verbotene Einlagenrückgewähr bis hin zum Straftatbestand der Untreue hinzu.

Es macht daher absolut Sinn, zeitgerecht einen kritischen und sorgsamen Blick auf alle wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen im Familienkreis bzw. miteinander durch Beteiligungsverhältnisse verbundene Gesellschaften zu werfen, fachkundig begleitet Ordnung zu schaffen und die richtigen Weichen zu stellen.

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

Stand: 18. Jänner 2019 | Autor: Heinz Harb | LBG

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