Steuerliche Betriebsstätte bei Segelbooten am Beispiel „Skipper-Trainings und Kurse für das Küstenpatent“ – DBA Österreich und Kroatien
Stand: 10. Mai 2019Das BMF hat sich in einem Auskunftsverfahren mit der Frage befasst, welche Überlegungen bei der richtigen Anwendung der Betriebsstättenregel des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Kroatien zwecks Zuordnung des Besteuerungsrechtes bei Segelkursen und Trainings anzustellen sind. Auf den Punkt gebracht: Es kommt auf die Umstände im Einzelfall an. Daher führt kein Weg an einer individuellen Feststellung und Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts vorbei. Sie finden nachstehend die Grundlinien der steuerlichen Überlegungen des BMF. Beitrag lesen