Arbeitgeber: Regelungen zum Beschäftigungsbonus für den Abrechnungszeitraum 1.7.2018-30.6.2019 beachten – die Förderung bringt bares Geld
Stand: 8. August 2019Im Jahr 2017 ist der Beschäftigungsbonus zur Förderung neuer Arbeitsplätze eingeführt worden. Damit werden Beschäftigungsverhältnisse, die im Zeitraum von 1. Juli 2017 bis 31. Jänner 2018 in Unternehmen zusätzlich geschaffen worden sind, mit einem Zuschuss von 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) über die Dauer von bis zu drei Jahren gefördert. Diese Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice (AWS) abgewickelt. Neue Anträge zum Beschäftigungsbonus können keine mehr gestellt werden, allerdings besteht weiterhin Handlungsbedarf, da die fortlaufenden Abrechnungsperioden weiter zu betreuen bzw. zu bestätigen sind, bei Ausscheiden von Arbeitskräften sind rechtzeitig Ersatzarbeitskräfte zu melden und bei Umgründungen sind die Förderverträge entsprechend anzupassen. Wir stellen Ihnen die überarbeiteten FAQs der AWS zum Beschäftigungsbonus mit aktuellen Informationen u.a. über die Abwicklung und Abrechnung der Förderung zum Download zur Verfügung. Beitrag lesen