Einkommensteuervorauszahlung – seit 1. Juli 2019 mittels Lastschriftmandat möglich
Stand: 29. August 2019Seit 1. Juli 2019 ist es möglich, die Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten. Wer das Lastschriftverfahren für Einkommensteuervorauszahlungen nutzen möchte, hat der zuständigen Abgabenbehörde ein Lastschriftmandat über FinanzOnline zu erteilen oder ein entsprechendes Formular (Formular SEPA1 auf www.bmf.gv.at – „Formulare“) unterschrieben im Original an die auf dem Formular genannte Adresse zu übermitteln. Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für die Einziehung von Abgaben allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Beitrag lesen