Selbständigen-Pension: Nachträgliche Erhöhung der Beitragsgrundlage für die ersten drei Unternehmerjahre auch kurz vor Pensionsantritt noch möglich
Stand: 29. Oktober 2019Die Höhe der Pension für Selbständige ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig: den erworbenen Versicherungszeiten, dem Alter bei Pensionsantritt und der Höhe der Beitragsgrundlage für die Pension, also das zu berücksichtigende Einkommen während der aktiven Zeit. Erfahrungsgemäß ist oftmals das Einkommen während der ersten Jahre der Selbständigkeit geringer als in späteren Jahren, wodurch sich auch eine niedrige Beitragsgrundlage für die ersten Jahre der Selbständigkeit ergibt. Dieser - anfangs möglicherweise erfreuliche - beitragsschonende Aspekt, kann bei einer späteren Pensionsberechnung zu einem Nachteil werden und mittels freiwilliger, nachträglicher Erhöhung der Beitragsgrundlage für die ersten drei Betriebsjahre abgefangen werden. Beitrag lesen