Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung bei der Einkommensteuer ab 2020
Stand: 28. November 2019Für Kleinunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und nicht mehr als € 35.000 Jahresumsatz besteht ab 2020 künftig ein Wahlrecht, für die der Einkommensteuer zugrunde liegende steuerliche Gewinnermittlung, anstatt der Einzelaufzeichnung einen pauschalen Betriebsausgabenabzug vorzunehmen. Konkret bedeutet dies: Der pauschalierte Gewinn besteht bei Inanspruchnahme des Wahlrechtes künftig aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und einem Betriebsausgabenpauschalsatz. Die Neuregelung sollte Anlass dazu geben, noch 2019 jedenfalls über die jeweils individuelle steuerliche Optimierung vorausschauend nachzudenken ... Beitrag lesen