Änderungen bei der Werbeabgabe ab 1.1.2020
Stand: 8. Januar 2020Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden bei der Werbeabgabe Änderungen beschlossen, die Vorteile für werbende Unternehmen bringen, deren werbeabgabenpflichtige Entgelte € 10.000 pro Jahr nicht übersteigen. Unternehmen, deren werbeabgabenpflichtige Umsätze diesen Wert insbesondere unterjährig übersteigen, müssen hingegen mit einem höheren Verwaltungsaufwand rechnen. Beitrag lesen