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Steuer-News | Unternehmer-News

Corona-Virus: Betroffene Unternehmen (KMU aus Gewerbe, Industrie, Tourismus und Freizeitwirtschaft) haben ab sofort die Möglichkeit zur Beantragung von Garantien für notwendige Überbrückungskredite.

Stand: 14. März 2020

Österreichische Klein- und Mittelunternehmen (KMU) aus Gewerbe und Industrie sowie aus der Tourismus und Freizeitwirtschaft werden bei kurzfristig notwendigen Betriebsmittelkrediten auf Antrag mit Garantien unterstützt. Abgewickelt werden die Garantien für KMU aus Gewerbe und Industrie vom aws (Austria Wirtschafts Service) und für Tourismus- und Freizeitunternehmen von der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank).

Da nicht automatisch „first come, first serve“ gilt, empfehlen wir eine sorgfältige Antragstellung mit weitgehend vollständigen Unterlagen, um Ihren Antrag bestmöglich berücksichtigt zu wissen.

Details zu aws-Garantien für Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit
der "Coronavirus-Krise"

Ziel:
Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist. 

Wer wird gefördert?
Gewerbliche und industrielle KMU´s (keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft)
Update 14.3.2020: Möglichkeit soll auch auf Leitbetriebe ausgedehnt werden.

Ausgeschlossen von einer Garantieübernahme sind:

  • Unternehmen, die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die URG-Kriterien erfüllen (Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre). 
  • die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen

Was wird gefördert?
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. 

Was kann nicht gefördert werden?
Die Maßnahme darf nicht zu einer bloßen Umschuldung führen, sondern muss der Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen. Kurzfristige Kreditfinanzierungen (weniger als 6 Monate) sind von einer Garantieübernahme ausgeschlossen.

In welcher Höhe wird Garantie übernommen?
Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Millionen pro KMU. Garantielaufzeit  max. 5 Jahre.

Kosten

  • Bearbeitungsentgelt: ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags, einmalig
  • Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos

Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über den Fördermanager des Austria Wirtschafts Service unter www.aws.at

LBG empfiehlt bereits bei der Antragstellung folgende Unterlagen mit einzureichen, um die Chance einer Garantieübernahme – aufgrund vollständiger Unterlagen bei begrenztem Garantievolumen – zu erhöhen:

  • die drei letzten Jahresabschlüsse
  • eine kurze Unternehmensdarstellung
  • im Idealfall bereits die Kreditpromesse (Zusage der Bank vorbehaltlich einer Garantieübernahme)


Details zu Garantien für Überbrückungsgarantien der ÖHT für
Tourismus und Freizeitbetriebe im Zusammenhang mit der "Coronavirus-Krise"

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der WKO

Was wird gefördert?

  • Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT
  • Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision.

Kosten: keine

Antragstellung:
Als Abwicklungsstelle für beide Maßnahmen (Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT sowie Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision) fungiert die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT). Antragstellung direkt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank.

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Betriebsbeschreibungsbogen
  • Verpflichtungserklärung
  • Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
  • Jahresabschluss 2018 oder aktueller
  • Forecast 2020 (aus dem der Liquiditätsbedarf erkennbar ist)

Details, Fragen & Antworten sowie Antragstellung unter
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

Stand: 15.3.2020 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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