Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH: Finanzamt meldet ab 2019 zugeflossene Gewinnausschüttungen automatisch an die SVS
Stand: 25. März 2020Bislang hat die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS, zuvor SVA) die Auskunft über die Höhe von bezogenen Gewinnausschüttungen direkt beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eingeholt – um diese in die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage einzubeziehen. Nunmehr hat die verpflichtende Übermittlung aufgrund einer ergangenen Verordnung direkt durch die Abgabenbehörden zu erfolgen, erstmals für zugeflossene Ausschüttungen im Kalenderjahr 2019, die für SV-Beitragszeiträume ab 1.1.2019 berücksichtigt werden. Beitrag lesen