Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, etc. – Anträge für Phase 1 seit 30.3.2020. Anträge für Phase 2 ab 16. April 2020 - Barzuschuss für Verdienstentgang, maximal € 2.000 pro Monat für 3 Monate je Betrieb möglich

Stand: 6. April 2020
Mit dem Härtefallfonds wurde eine Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die von den gesundheitsbedingten COVID-19 Vorsorgemaßnahmen wirtschaftlich geschädigt wurden, geschaffen. Die Antragstellung für Phase 1 (nicht rückzahlbarer Zuschuss iHv € 500 oder € 1.000, abhängig von besonderen Kriterien) läuft für Betriebe seit 30. März 2020 über die eAMA. Geschädigte Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, sowie deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, sind antragsberechtigt. Ab 16. April 2020 ist die Antragstellung für Phase 2 möglich. Unterstützt werden Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Millionen Euro. Neu ist, dass hier auch Mehrfachversicherungen zulässig sind. Allfällig erhaltene Zuwendungen aus Phase 1 werden beim ersten Zuschuss aus Phase 2 gegengerechnet. Gewerbebetriebe können den Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds bei der WKO stellen. Die Förderrichtlinien für Non Profit Organisationen (NPO) werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet, ein Datum für die erstmalige Antragstellung gibt es derzeit noch nicht. Beitrag lesen

Corona-Hilfs-Fonds: Zuschüsse und Liquiditätsgarantien zur Deckung von Fixkosten für geschädigte Unternehmen. Antragstellung ab 8. April 2020 (Garantien) bzw. 15.4.2020 (Fixkostenzuschuss).

Stand: 6. April 2020
Unternehmen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19, wie Betretungsverbote, Reise- oder Versammlungsbeschränkungen mit großen Umsatzeinbußen, Liquiditätsproblemen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage betroffen sind, werden durch den Corona Hilfs-Fonds unterstützt. Direktzuschüsse und Kreditgarantien werden auf Antrag und bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen gewährt. Anträge sind online im Wege der Austria Wirtschaftsservice (aws) bzw. der Hausbank zu stellen. Wir haben für Sie die wesentlichen Eckdaten, wie Sie zu einem Betriebszuschuss oder einer Kreditgarantie kommen, zusammengefasst. Beitrag lesen

GmbH, AG, OG, KG, Verein, Genossenschaft, Privatstiftung: Organsitzungen können ohne physische Anwesenheit durchgeführt werden. Wichtige Jahresabschluss-Fristen wurden ausgedehnt.

Stand: 6. April 2020
Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 können Versammlungen von Gesellschaftern und Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), einer Personengesellschaft (zB.: OG, KG, GmbH & CoKG), einer Genossenschaft, einer Privatstiftung, eines Vereins, eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, eines kleinen Versicherungsvereins oder einer Sparkasse nach Maßgabe einer von der Bundesministerin für Justiz zu erlassenden Verordnung auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer durchgeführt und Beschlüsse auch auf andere Weise gefasst werden. Weiters wurden die Fristen für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses, die Abhaltung der Quartalssitzungen des Aufsichtsrates, die Beschlussfassung der Gesellschafter- bzw. Mitgliederversammlung zur Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinns und die Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates zeitbefristet erstreckt. Beitrag lesen

COVID-19: Notarielle Amtshandlungen - Notariatsakte oder sonstige öffentlich beglaubigte Urkunden - können befristet bis 31.12.2020 durch elektronische Kommunikationsmittel vorgenommen werden

Stand: 6. April 2020
Die Errichtung einer öffentlichen Urkunde setzt grundsätzlich das persönliche Erscheinen der Partei vor der jeweiligen öffentlichen Urkundsperson (Notar, Gericht) voraus. Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von COVID-19 und der damit einhergehenden Reduzierung persönlicher Kontakte zwischen Menschen gilt, zeitbefristet bis 31.12.2020 folgendes: Bedarf ein Rechtsgeschäft, eine Erklärung oder eine rechtserhebliche Tatsache zur Wirksamkeit der Form des Notariatsakts oder einer sonstigen öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde, so können die für die Errichtung der Urkunde erforderlichen notariellen Amtshandlungen auch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit vorgenommen werden. Dabei wird durch die in der Notariatsordnung gemachten Vorgaben und Sicherheitsanforderungen gewährleistet, dass sowohl die Einhaltung der den Notar treffenden Identifizierungspflichten als auch die ihn gegenüber allen Parteien treffenden Belehrungs- und Beistandspflichten verlässlich ermöglicht und sichergestellt werden. Umfasst sind davon alle notariellen Urkunden unabhängig von der ursprünglichen Form ihrer Errichtung, sodass diese Möglichkeit beispielsweise auch für eine schon in Papierform vorliegende und von einer Partei bereits handschriftlich unterfertigte Urkunde zur Verfügung steht, die von der anderen Partei – nach Schaffung der Voraussetzungen für ihre elektronische Verfügbarkeit unter Nutzung des Urkundenarchivs des österreichischen Notariats – in der Folge elektronisch signiert und dies vom Notar beglaubigt werden soll. Beitrag lesen

Corona-Virus: Warnung vor Internetkriminalität, insbesondere auch im Home-Office.

Stand: 6. April 2020
Derzeit nutzen Cyberkriminelle die Krise, um daraus Profit zu schlagen. Achten Sie daher gerade jetzt auf Ihre Sicherheit und informieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen über Gefahren und Schutzmaßnahmen. Wer sich über den aktuellen weltweiten Stand der Infektionen informieren will, findet im Internet neben der offiziellen interaktiven Karte des Johns Hopkins Instituts auch eine gefährliche Variante. Sie funktioniert zwar, stiehlt aber gleichzeitig Passwörter und andere Daten. Vor allem Mitarbeiter/innen im "Teleworking" kommt hier eine ganz besondere Verantwortung zu, um nicht in Fallen zu tappen und damit schwersten Schaden anzurichten. Beitrag lesen

Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft: Antrag ab 30. März 2020 möglich.

Stand: 30. März 2020
Die Coronavirus-Pandemie trifft auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe hart. Im ersten Schritt geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen. Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, dieser soll Kleinunternehmen in der Wirtschaft aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterstützen. Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge ab Montag, den 30. März 2020 einbringen können. Die Soforthilfe des Härtefallfonds soll jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften. Beitrag lesen

Härtefallfonds – Nicht rückzahlbarer Zuschuss für EPU, Freie Dienstnehmer, Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, ... | Antrag ab 27.3.2020, 17.00 Uhr

Stand: 30. März 2020
Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmer (EPU; darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freie Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) und Kleinstunternehmer (siehe Definition Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003), gemäß Punkt 4.1. dieser Richtlinie und im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Beitrag lesen

Corona-Krise: aws-Garantien. Überbrückungskredite für Klein- und Mittelbetriebe, Freie Berufe - jetzt mit Fragen & Antwort-Katalog, Schnellverfahren

Stand: 30. März 2020
Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. Beitrag lesen

ÖHT Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft samt Fragen & Antworten

Stand: 30. März 2020
Das Maßnahmenpaket besteht aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision durch den Bund. Dabei gewährt die ÖHT den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung in Höhe von 80% zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite (max. Überbrückungsfinanzierung € 500.000, max. Haftungssumme € 400.000). Beitrag lesen

Kredite für Exportunternehmen bei der Österreichischen Kontrollbank (OeKB), Bund übernimmt Haftungen für 50-70% der Kredite

Stand: 27. März 2020
Heimische Exportunternehmen können einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Absolute Obergrenze für den Einzelkredit: € 60 Mio. pro Firmengruppe, keine Untergrenze. Nicht relevant ist, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger bestehender Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist. Die Finanzierungen sind vorerst auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit, diese danach zu verlängern. Beitrag lesen