Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, etc. – Anträge für Phase 1 seit 30.3.2020. Anträge für Phase 2 ab 16. April 2020 - Barzuschuss für Verdienstentgang, maximal € 2.000 pro Monat für 3 Monate je Betrieb möglich
Stand: 6. April 2020Mit dem Härtefallfonds wurde eine Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die von den gesundheitsbedingten COVID-19 Vorsorgemaßnahmen wirtschaftlich geschädigt wurden, geschaffen. Die Antragstellung für Phase 1 (nicht rückzahlbarer Zuschuss iHv € 500 oder € 1.000, abhängig von besonderen Kriterien) läuft für Betriebe seit 30. März 2020 über die eAMA. Geschädigte Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist, sowie deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, sind antragsberechtigt. Ab 16. April 2020 ist die Antragstellung für Phase 2 möglich. Unterstützt werden Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Millionen Euro. Neu ist, dass hier auch Mehrfachversicherungen zulässig sind. Allfällig erhaltene Zuwendungen aus Phase 1 werden beim ersten Zuschuss aus Phase 2 gegengerechnet. Gewerbebetriebe können den Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds bei der WKO stellen. Die Förderrichtlinien für Non Profit Organisationen (NPO) werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet, ein Datum für die erstmalige Antragstellung gibt es derzeit noch nicht. Beitrag lesen