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Steuer-News | Unternehmer-News

Corona-Krise: LBG ist mit vielfältigen Beratungs- und Dienstleistungen an Ihrer Seite – damit’s wieder aufwärts geht.

Stand: 6. April 2020
Unternehmensführung und betriebswirtschaftliche Beratung, Zahlungsfähigkeit, Finanzierung & Förderungen, Beschäftigte, Steuern, Sozialversicherung, Führung des laufenden Rechnungswesens und der Kostenrechnung, Digitalisierung – wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen. Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie! Beitrag lesen

Ärzte-Beratung: Wiederaufleben einer ärztlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 schadet einer steuerbegünstigt erfolgten Betriebsaufgabe und Pensionsleistung nicht

Stand: 6. April 2020
Hat ein Arzt das 60. Lebensjahr vollendet und seine Erwerbstätigkeit eingestellt, so stand ihm für den Veräußerungs- und Übergangsgewinn der ermäßigte Steuersatz zu. Von einer Einstellung der Erwerbstätigkeit in künftigen Jahren durfte bisher aber nur ausgegangen werden, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten 22.000 Euro und die gesamten Einkünfte aus den ausgeübten Tätigkeiten 730 Euro im Kalenderjahr nicht überstiegen haben. Darüber hinaus wurde die Steuerbegünstigung nur über Antrag und nur dann zuerkannt, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen waren. Daneben gibt es noch weitere Anwendungsfälle für eine steuerbegünstigte Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe. Neu ist nun, dass die Überschreitung des Jahresumsatzes und der Einkünfte aus den ausgeübten Tätigkeiten in Jahren nach der steuerbegünstigten Betriebsveräußerung oder -aufgabe auf Einkünfte von Steuerpflichtigen nicht anzuwenden sind, die im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie in Österreich als Ärzte gemäß § 36b Ärztegesetz 1998 idF BGBl. I Nr. 16/2020 tätig sind. Übrigens, auch Pensionsleistungen aus einer vorzeitigen Alterspension bleiben trotz COVID-19-Ärztetätigkeit ungeschmälert. Beitrag lesen

Gesundheitsberufe: Kein Wegfall der Alterspension bei Erwerbstätigkeit infolge der Coronavirus-Pandemie – Antrag bzw. Mitteilung jedenfalls erforderlich

Stand: 6. April 2020
Auf Antrag der pensionsbeziehenden Person oder aufgrund einer entsprechenden Mitteilung des Dienstgebers bleiben Pensionszahlungen für Zeiträume im Jahr 2020 aufrecht, in denen eine ab dem 11. März 2020 neu aufgenommene gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit ausschließlich zum Zwecke der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie aufgenommen und ausgeübt wird. Beitrag lesen

Zusätzliche Zulagen und Bonuszahlungen aufgrund der COVID-19-Krise sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei

Stand: 6. April 2020
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Wichtig: Andere als die vorhin definierten Zulagen und Bonuszahlungen sind nach dem Einkommen- bzw. Lohnsteuertarif voll steuerpflichtig. Beitrag lesen

Steuerlich geltend gemachtes Pendlerpauschale und bereits bisher steuerfreie Zulagen und Zuschläge bleiben bei COVID-19 bedingter Abwesenheit vom Arbeitsort weiterhin steuerfrei

Stand: 6. April 2020
Das steuerlich geltend gemachte Pendlerpauschale bleibt selbst dann aufrecht, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr zum Arbeitsort pendelt, sondern sich in COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit wegen (!) der COVID-19-Krise befindet bzw. an der Verrichtung seines Dienstes wegen der COVID-19-Krise verhindert ist. Bisher blieb das Pendlerpauschale in dienstfreien Zeiten bereits im Falle von Feiertagen sowie für Lohnzahlungszeiträume, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder Urlaub befand, aufrecht. Daran ändert sich auch künftig nichts. Auch bisher steuerfreie Zulagen und Zuschläge gem. § 68 Abs. 7 EStG bleiben weiterhin für Zeiten einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit steuerfrei. Beitrag lesen

COVID-19: Gebührenfreiheit für bestimmte Pfandrechtseintragungen zur Besicherung von Überbrückungsdarlehen

Stand: 6. April 2020
Pfandrechtseintragungen zur Besicherung von Darlehen, die ausschließlich zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen aufgenommen werden, sind von den Gerichtsgebühren befreit, sofern der Antrag, mit dem die Eintragung begehrt wird, noch vor dem 1. Juli 2020 bei Gericht eingelangt ist. Der Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist durch die Vorlage einer Besicherung der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) oder der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) oder auf sonst geeignete Weise zu bescheinigen. Beitrag lesen

Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer: Betreuung bis zu 14-Jährige, Angehörigenbetreuung bei Wegfall von 24-Stunden-Betreuung, Behindertenbetreuung

Stand: 6. April 2020
Werden Einrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen und hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsleistung nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung seines Kindes, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen, ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen, für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, gewähren. Dasselbe gilt für Angehörige von pflegebedürftigen Personen oder wenn eine Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderung besteht oder für Angehörige von Menschen mit Behinderung. Beitrag lesen

Landwirtschaftliche Hilfskräfte und Erntehelfer: Drittstaatsangehörige Saisonarbeitskräfte können über die geltende 9-monatige Maximalbeschäftigungsdauer hinaus beschäftigt werden

Stand: 6. April 2020
Für die Dauer der COVID-19-Krisensituation dürfen im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft Beschäftigungsbewilligungen für ein und dieselbe Saisonarbeitskraft für eine Gesamtdauer von mehr als neun Monaten innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erteilt oder verlängert werden. Dies gilt bis zum Ablauf des 30. Juni 2020. Dauert die COVID-19-Krisensituation über diesen Zeitpunkt hinaus an, so kann im Wege einer Verordnung das Außerkrafttreten jeweils zwei Monate, nicht jedoch über den 31. Dezember 2020 hinaus, verschoben werden. Beitrag lesen

Öffentliche „COVID-19-Zuschüsse“ ab 1. März 2020 sind steuerfrei

Stand: 6. April 2020
Steuerfrei sind ab dem 1. März 2020: Zuwendungen (z.B.: Zahlungen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit) aus Mitteln des „COVID-19-Krisenbewältigungsfonds“ (BGBL. I Nr.12/2020), Zuschüsse aus dem Härtefallfonds (BGBl. I Nr. 16/2020), Zuschüsse aus dem „Corona-Krisenfonds“, sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden. Allerdings ist dabei auch das damit steuerlich einhergehende anteilige Betriebsausgabenverbot zu beachten. Beitrag lesen

Härtefallfonds für EPU, Kleinstunternehmen, neue Selbständige, Freie Dienstnehmer – Anträge für Phase 1 seit 27.3., für Phase 2 ab 16. April 2020. Barzuschuss für Verdienstentgang bis zu 80%, maximal € 2.000 pro Monat für 3 Monate

Stand: 6. April 2020
Mit dem Härtefallfonds wurde eine Soforthilfe für Unternehmen, die von den gesundheitsbedingten COVID-19 Vorsorgemaßnahmen wirtschaftlich massiv geschädigt wurden, geschaffen. Die Antragstellung für Phase 1 (nicht rückzahlbarer Zuschuss iHv € 500 oder € 1.000, abhängig von besonderen Kriterien) läuft für EPU, Kleinstunternehmen, neue Selbständige und Freie Dienstnehmer seit 27. März 2020 über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Ab 16. April 2020 können Anträge für Zuschüsse der Phase 2 gestellt werden, diese decken einen Verdienstentgang bis zu 80 % ab, maximal aber € 2.000 pro Monat für 3 Monate. Allfällig erhaltene Zuwendungen aus Phase 1 werden beim ersten Zuschuss aus der Phase 2 gegengerechnet! Die Förderrichtlinien für Non Profit Organisationen (NPO) werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet, ein Datum für die erstmalige Antragstellung gibt es derzeit noch nicht. Beitrag lesen